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Betrugsmaschen

Sextortion mit KI-Nacktbildern: Ein Foto reicht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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Ein Mann aus Ohio hat seine früheren Partnerinnen monatelang mit Nacktbildern erpresst. Viele dieser Bilder gab es nie. Er hat sie mit KI-Programmen aus ganz normalen Fotos hergestellt. Am 8. September wurde er zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Fall zeigt, was heute jeder mit einem Handy anrichten kann – und warum man sich davor nicht schützen kann, indem man einfach keine Nacktfotos macht.

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Punkten

  • Der Täter brauchte kein echtes Nacktfoto. Er nahm Gesichter aus gewöhnlichen Bildern und ließ den Rest von KI-Programmen erzeugen.
  • Er schickte die Fälschungen an Arbeitskolleginnen und Kollegen der Frauen und erpresste sogar deren Mütter.
  • Wer so etwas bekommt: Nicht zahlen, nichts schicken, alles sichern, Anzeige erstatten. Ein gefälschtes Bild zu verbreiten ist strafbar – auch bei uns.

Was passiert ist

Der Fall stammt aus Columbus im US-Bundesstaat Ohio. Laut der amerikanischen Staatsanwaltschaft hatte der 37-jährige James Strahler auf seinem Handy mehr als 24 KI-Programme installiert. Von Dezember 2024 bis Juni 2025 belästigte er mindestens sechs erwachsene Frauen, darunter frühere Partnerinnen. Er schickte ihnen Nacktbilder, auf denen sie selbst zu sehen waren – teils echte, teils mit KI erzeugte.

Dabei blieb es nicht. Von mindestens einer Frau erstellte er gefälschte Pornovideos und schickte sie an ihre Arbeitskollegen. Den Müttern mehrerer Frauen schrieb er, sie sollten ihm Nacktfotos von sich schicken – sonst verbreite er die Bilder ihrer Töchter. Er rief die Frauen an, hinterließ Drohungen auf der Mailbox und nannte dabei ihre Wohnadressen. Die Behörden fanden auf seinem Handy außerdem mehr als 2.400 weitere Bilder und Videos mit Nacktheit oder Gewalt, darunter auch gefälschtes Material von Kindern aus seiner Umgebung. Das ist ein eigenes, noch schwereres Kapitel dieses Falls; hier geht es um das, was erwachsene Frauen daraus lernen können.

Angezeigt wurde er zuerst bei der örtlichen Polizei, im Juni 2025 nahm ihn das FBI fest. In der Anklage steht neben Cyberstalking und den Delikten rund um Kindesmissbrauch ausdrücklich ein Punkt: Sextortion, also Erpressung mit sexuellen Inhalten. Strahler bekannte sich im April schuldig. Das Urteil: 180 Monate Haft, also 15 Jahre.

Ein Teil der Verurteilung ist neu: Es ist laut Staatsanwaltschaft die erste nach dem „Take It Down Act“, einem US-Gesetz vom Mai 2025. Es verbietet, intime Bilder ohne Zustimmung der abgebildeten Person zu veröffentlichen – und stellt KI-Fälschungen ausdrücklich gleich, sobald ein vernünftiger Betrachter sie nicht von echten Aufnahmen unterscheiden kann. Plattformen müssen solche Bilder nach einer Meldung innerhalb von 48 Stunden entfernen. Die Strafe dafür ist allerdings begrenzt: höchstens zwei Jahre bei Erwachsenen, drei bei Minderjährigen, 18 Monate für die bloße Drohung. Die 15 Jahre in diesem Fall stammen vor allem aus den anderen Delikten. Das neue Gesetz hat vor allem eine Lücke geschlossen: Auch wer ein Bild erfindet statt es zu stehlen, macht sich strafbar.

Warum das jede und jeden treffen kann

Früher brauchte ein Erpresser ein echtes Nacktbild. Er musste es bekommen – durch Vertrauen, durch einen Hack, durch eine Webcam. Wer keine solchen Bilder hatte, war einigermaßen sicher. Das gilt nicht mehr. Die Programme, die dieser Mann verwendet hat, gibt es zu Hunderten im Netz. Wir haben erst vor kurzem beschrieben, wie so ein Dienst über Werbung auf Facebook beworben wurde. Sie brauchen ein Gesicht. Mehr nicht.

Was der Erpresser braucht

Früher und heute.

Früher

Ein echtes intimes Bild.

  • Von der Person selbst geschickt
  • Aus einem gehackten Konto
  • Heimlich aufgenommen

Heute

Ein Foto mit Gesicht.

  • Profilbild, Urlaubsfoto, Firmenseite
  • Der Rest kommt aus einem KI-Programm
  • Fertig in Sekunden, für ein paar Euro

„Ich habe nie Nacktfotos gemacht“ schützt nicht mehr.

Das Perfide an diesem Fall: Der Täter wusste, dass die Bilder gefälscht sind. Die Kollegen, die sie bekamen, wussten es nicht. Und genau darauf setzt diese Masche. Es geht nicht darum, ob das Bild echt ist. Es geht darum, ob die Leute im Umfeld glauben könnten, es sei echt. Ein Hinweis auf „das ist KI“ nützt wenig, wenn das Bild schon beim Chef liegt.

Das Zweite: Der Täter erpresste nicht nur die Frauen selbst, sondern ihre Mütter. Wer eine Frau nicht kleinkriegt, versucht es bei ihrer Familie. Angehörige, die plötzlich solche Nachrichten bekommen, sollten dasselbe tun wie die Betroffene selbst: nichts schicken, nichts zahlen, sichern, anzeigen.

Wie es bei uns aussieht

Der Fall ist amerikanisch, die Masche ist es nicht. Erpressung mit intimen Bildern – man nennt das Sextortion – gibt es in Österreich, Deutschland und der Schweiz seit Jahren, meist durch Banden aus dem Ausland, die sich über Dating-Apps oder Instagram melden. Neu ist, dass die Bilder gar nicht mehr echt sein müssen und dass auch Einzeltäter aus dem eigenen Umfeld sie herstellen können: der Ex-Partner, der Verehrer, der Kollege.

Rechtlich ist das nicht harmloser als mit echten Bildern. Erpressung bleibt Erpressung, egal ob das Druckmittel gefälscht ist. Wer gefälschte intime Bilder einer erkennbaren Person verbreitet, kann sich zusätzlich strafbar machen; die genauen Paragrafen unterscheiden sich zwischen den Ländern, und die EU hat 2024 eine Richtlinie beschlossen, nach der solche Deepfakes in allen Mitgliedsstaaten unter Strafe gestellt werden müssen. Für Betroffene heißt das: Die Polizei ist der richtige Ort, auch wenn die Bilder „nur“ KI sind.

Jemand droht, Nacktbilder von mir zu verbreiten – was jetzt?

Mimikama-Club - Communitybereich fuer Steady-Unterstuetzer:innen

Egal ob die Bilder echt sind oder gefälscht. Die Reihenfolge ist dieselbe.

1

Nicht zahlen, nichts schicken

Wer zahlt, bekommt die nächste Forderung. Wer neue Bilder schickt, liefert neues Material.

2

Nicht löschen, sondern sichern

Screenshots von Nachrichten, Profilen, Nummern, Bildern. Mit Datum. Das ist später der Beweis.

3

Kontakt abbrechen

Nicht diskutieren, nicht beteuern, dass das Bild gefälscht ist. Blockieren – aber erst nach dem Sichern.

4

Anzeige erstatten

Bei jeder Polizeidienststelle. Auch, wenn der Täter im Ausland sitzt. Auch, wenn das Bild KI ist.

5

Nicht allein bleiben

Einer Person erzählen, der Sie vertrauen. Die Scham ist die Waffe des Täters – und sie gehört ihm, nicht Ihnen.

Wenn Bilder schon verbreitet wurden: Bei der Plattform melden. Intime Bilder ohne Zustimmung sind bei allen großen Netzwerken verboten.

Hilfe

Wo Sie Unterstützung bekommen

  • ÖsterreichOpfer-Notruf des Weissen Rings: 0800 112 112, rund um die Uhr, kostenlos. Für Kinder und Jugendliche: Rat auf Draht, Notruf 147. Für Meldungen und Einordnung: Watchlist Internet.
  • DeutschlandOpfer-Telefon des Weissen Rings: 116 006, kostenlos. Für Kinder und Jugendliche: Nummer gegen Kummer, 116 111.
  • SchweizOpferhilfe Schweiz: opferhilfe-schweiz.ch, kantonale Beratungsstellen. Für Kinder und Jugendliche: Pro Juventute, 147.
  • InternationalStopNCII.org hilft Erwachsenen, intime Bilder auf großen Plattformen sperren zu lassen, ohne die Bilder selbst hochzuladen. Nach eigenen Angaben auch bei bearbeiteten Bildern.

Was man vorher tun kann

Ganz verhindern lässt sich das nicht. Wer ein Gesicht im Internet hat, kann Ziel werden, und die meisten Menschen haben eines. Ein paar Dinge machen es Tätern aber schwerer. Profile auf privat stellen, damit Fremde keine hochauflösenden Fotos abgreifen können. Bei Kindern und Jugendlichen besonders wenig Bilder öffentlich lassen. Und im Umfeld darüber reden, bevor etwas passiert: Wenn Kollegen, Freundinnen oder Eltern wissen, dass solche Fälschungen in Sekunden entstehen, verliert das Druckmittel einen Teil seiner Wirkung.

Der Mann aus Ohio sitzt jetzt 15 Jahre. Seine Opfer sind das Material nicht los; was einmal verschickt wurde, lässt sich nicht zurückholen. Deshalb ist der wichtigste Moment nicht der vor Gericht. Es ist der Moment, in dem die erste Drohung ankommt – und man weiß, was zu tun ist.

Quellen

  • US-Staatsanwaltschaft für den südlichen Bezirk von Ohio: Columbus man sentenced to 15 years in prison for cyberstalking exes, creating AI-generated obscene material of adults & children, Pressemitteilung, 8. September 2026
  • BleepingComputer: Man gets 15 years for extorting women with AI-generated porn videos, 9. September 2026
  • US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Ohio: Strafanzeige (Criminal Complaint), Fall 2:25-mj-377, 23. Juni 2025, via CourtListener
  • US-Kongress: TAKE IT DOWN Act, Public Law 119-12, 19. Mai 2025 – Definition „digital forgery“, Strafrahmen, 48-Stunden-Frist für Plattformen
  • Mimikama: Nudify-Werbung auf Facebook – Recherche vom August 2026
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