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Politik

Juristentag plädiert für Schutzkonzept bei Sterbehilfe

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 18, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 18.09.2026 • 10:01 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Doch wie lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung frei getroffen wird? Der Juristentag fordert Regeln für Beratung und Aufklärung.

Frank Bräutigam

Helmut Feldmann aus Marl in Nordrhein-Westfalen wusste genau: Irgendwann würde er ersticken, genau wie seine Schwester. Sie litt an derselben unheilbaren Lungenkrankheit wie er. Für ihn stand daher fest: „So wie meine Schwester werde ich nicht sterben“, sagte er. „Ich werde anders sterben. Und zwar selbstbestimmt. Denn nur ich fühle, wie es ist, wenn ich nachts aufwache und keine Luft mehr bekomme. Das kann sich ein Außenstehender gar nicht vorstellen.“

Die ARD-Rechtsredaktion hat den Fall von Helmut Feldmann über viele Jahre begleitet und erzählt seine Geschichte im Podcast „Rote Roben – Fälle die Deutschland bewegen“. Feldmann hatte für sich entschieden: Am Ende, wenn er irgendwann nicht mehr kann, möchte er Suizid begehen und dabei Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtlich ist das eine „Beihilfe zum Suizid“. Feldmann war dazu Mitglied in einem Sterbehilfeverein.

Gesetz verbot kommerzielle Hilfe beim Suizid

Doch 2015 stellte der Bundestag die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“, zum Beispiel durch Ärzte oder Sterbehilfevereine, unter Strafe. Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot erreichen, dass die Sterbehilfe nicht zu einem Geschäftsmodell wird. Es ging dabei auch um die Sorge, dass sich der begleitete Suizid immer weiterverbreiten und der Eindruck von Normalität entstehen könnte. Schwerstkranke und alte Menschen könnten sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen, ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen.

Für Helmut Feldmann war das Verbotsgesetz ein Schock. Ihm war bewusst, dass die Palliativmedizin auf dem letzten Weg sehr viel leisten kann und es sehr gute Hospize gibt. Aber für ihn sei das nicht der richtige Weg, fand er. Er klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz – und gewann.

In einem Grundsatzurteil vom Februar 2020 stellte das Gericht nach intensiver Diskussion fest: Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehöre auch das Recht, dass man beim Suizid Hilfe in Anspruch nimmt. Das Verbotsgesetz war nichtig. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben kranke wie gesunde Menschen gleichermaßen, so das Gericht. Man dürfe alles versuchen, um jemanden umzustimmen, müsse seine freie Entscheidung aber am Ende akzeptieren.

Seitdem ist die deutsche Rechtslage zur Hilfe beim Suizid wieder sehr liberal. Am Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf der Gesetzgeber nicht mehr rütteln. Menschen wie Helmut Feldmann müssen es ausüben können.

Karlsruhe: Beratungspflichten möglich

Doch wie stellt man sicher, dass jemand wirklich „selbstbestimmt“ aus dem Leben scheidet? Diese Frage bleibt nach dem Karlsruher Urteil umstritten. Sie ist auch ein großer Unsicherheitsfaktor für Ärzte, die Hilfe beim Suizid leisten würden.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber allerdings eine Möglichkeit eröffnet: Die Politik dürfe bestimmte Regeln rund um die Beihilfe zum Suizid aufstellen. Zum Beispiel eine Pflicht zur vorherigen Aufklärung oder Beratung, ähnlich wie vor einem Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzgeber muss das nicht machen, aber er kann, so die Karlsruher Richter in ihrem Urteil. In den vergangenen Jahren gab es deshalb bereits mehrere Gesetzesvorschläge im Bundestag.

Abgeordnete und Wissenschaftler haben sich intensiv mit dem Thema befasst. Aber ein Gesetz wurde bis heute nicht beschlossen.

Deutscher Juristentag plädiert für Schutzkonzept

Nun hat Der Deutsche Juristentag (DJT) in Erfurt dieses Thema in einer seiner Abteilungen intensiv diskutiert. Der DJT ist der größte rechtspolitische Kongress Europas, der alle zwei Jahre zu bestimmten Themen Empfehlungen an den Gesetzgeber ausspricht. Zwei Tage lang wurden kontroverse Positionen rund um das Thema Sterbehilfe ausgetauscht.

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa warb für eine bestmögliche Suizidprävention. Andere Teilnehmer stellten die freie Entscheidung der Betroffenen in den Mittelpunkt. Am Ende hat sich die zuständige Abteilung des DJT mit einer Mehrheit für ein Schutzkonzept ausgesprochen, das feste Verfahrensregeln für die Hilfe beim Suizid vorsieht. Das hatte Anette Grünewald von der Universität Jena in ihrem Gutachten für den Juristentag vorgeschlagen.

Vorherige Beratung und Aufklärung erforderlich

Der Gesetzgeber solle eine vorherige Beratung, Aufklärung und Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal einführen, die dokumentiert werden muss. Damit soll abgesichert werden, dass es sich beim Suizid wirklich um eine freie Entscheidung handelt. Wenn es Anzeichen für eine psychische Störung oder eine Lebenskrise gibt, sollten Fachärzte für Psychiatrie oder Psychologie die Beratung, Aufklärung und Begutachtung übernehmen.

Dass mehrere Beratungsgespräche mit zeitlichem Abstand dazwischen nötig sein sollen, hat die Abteilung mehrheitlich abgelehnt. Hilfe beim Suizid sollen ausschließlich qualifizierte Ärzte leisten dürfen. Für Sterbehilfeorganisationen wird mit großer Mehrheit ein spezielles Zulassungsverfahren gefordert.

Bei allen Punkten handelt es sich um Empfehlungen des Deutschen Juristentages. Ob diese im Bundestag aufgegriffen werden und neue Gesetzesinitiativen zur Folge haben, ist derzeit völlig offen.

Selbstbestimmt sterben

Helmut Feldmann hatte vor seinem Tod mehrere Termine bei Psychologen, weil seine Sterbehilfeorganisation das so vorsah. Das Karlsruher Urteil aus dem Jahr 2020 hatte ihm noch einmal Auftrieb und neuen Lebensmut gegeben. Doch irgendwann fiel ihm das Atmen immer schwerer, erzählt seine Tochter im Podcast „Rote Roben“. Gemeinsam habe man noch viel Zeit miteinander verbracht, viel gelacht und geweint.

An einem Tag im August 2023 war es dann soweit. Helmut Feldmann habe sich seinen besten Anzug angezogen, sich auf seine Couch im Wohnzimmer gelegt, einen Zugang für ein tödliches Medikament gelegt bekommen und selbst am entscheidenden Rädchen gedreht. Seine Tochter habe ihm die Hand gehalten, als er kurz darauf starb. Es war seine freie Entscheidung, das hatte Helmut Feldmann immer wieder betont.

Der ARD-Podcast „Rote Roben – Fälle, die Deutschland bewegen“ erzählt die ganze Geschichte von Helmut Feldmann. Außerdem liefert er rechtliche Hintergrundinformationen zum Thema Sterbehilfe.

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Dr. Heinrich Krämer
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