Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Vertrauter Name : Volkswagen macht aus dem ID.4 den ID.Tiguan – erste Fahrt

    September 28, 2026

    Dank Finte und Kamikaze-Panzern: Ukraine berichtet von Massengefangennahmen

    September 28, 2026

    Neue Liebe, neues Glück: Michelle Hunziker sendet verschmuste Grüße

    September 28, 2026

    Wirbel um deutschen Reitstar: Der große Knall um Olympiasieger Christian Kukuk

    September 28, 2026

    Trostlose Fußball-Farce: In Irlands Sieg mischt sich das „Gefühl von Verrat“

    September 28, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch

    September 28, 2026

    McDonald’s Nuggets-Video: Der Fleischklumpen ist Gummi

    September 27, 2026

    Bank stoppt 60.000 Euro nach Investmentbetrug

    September 27, 2026

    Betrugsanruf: Vorbereitete Überweisung verhindert

    September 27, 2026

    Treffen schließt Love-Scam nicht aus

    September 27, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Kallas: Bericht offenbart Lücken bei EU-Verteidigungsbereitschaft

    September 28, 2026

    Nepal nach der Flutkatastrophe: „Die ganze Lebensgrundlage ist weg“

    September 28, 2026

    Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr?

    September 28, 2026

    Nach Wortgefecht in Talkshow: Berliner Linke zeigt Innenminister Dobrindt an

    September 28, 2026

    KI-Boom und Rüstung bringen Rekord bei Milliarden-Start-ups

    September 28, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr?
Politik

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Wie ist die Bilanz nach einem Jahr?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 28, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 28.09.2026 • 10:32 Uhr

Die Urne beigesetzt im Fluss, ein Erinnerungsstück gefertigt aus der Asche des Verstorbenen: Seit einem Jahr sind in Rheinland-Pfalz neue Bestattungsformen möglich. So fällt die erste Bilanz aus.

Axel John

„Ein neues Bestattungsgesetz war nötig. Die Neuregelung kommt gesellschaftlichen Entwicklungen nach“, sagt Roland Thome nach seinen Erfahrungen im ersten Jahr. Thome leitet gemeinsam mit seiner Frau das Bestattungsinstitut Lieser in Trier. „In unserer Region sind manche Angehörige früher nach Luxemburg gefahren, um dort die Asche auf einer Wiese beim Krematorium verstreuen zu lassen. Das war eine der wenigen Möglichkeiten eines pflegefreien Grabes.“

Thome hatte als Sargträger in dem Familienbetrieb angefangen, um sein BWL-Studium zu finanzieren. Dann lernte er dort seine Frau kennen. Der 60-Jährige schaut auf eine jahrzehntelange Berufserfahrung zurück. „In den vergangenen Jahren haben Hinterbliebene nachgefragt, die Asche etwa mit nach Hause nehmen zu dürfen“, erzählt Thome. „Auch Flussbestattungen in der Mosel waren immer wieder mal ein Thema. Mit dem alten Gesetz ging das aber nicht.“

Das Bestattungsgesetz ist seit einem Jahr in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die inzwischen abgewählte Ampel-Landesregierung hatte das alte Gesetz reformiert, um dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung nachzukommen.

Roland Thome und seine Frau Monika Loch führen ein Bestattungsinstitut in Trier.

Welche Alternativen gibt es zum Friedhof?

Das Gesetz bietet neue Bestattungsformen: So wurde der Friedhofszwang gelockert. Jetzt dürfen Angehörige die Urne auch mit nach Hause nehmen. Dort können sie die Asche aufbewahren oder auf einem privaten Grundstück verstreuen. Zudem ist es erlaubt, eine Teilmenge der Asche zu entnehmen. Daraus kann Erinnerungsschmuck oder sogar eine Schallplatte gefertigt werden. Auch sind erstmals in Deutschland Flussbestattungen erlaubt – in Rheinland-Pfalz in den vier Flüssen: Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Ein Verstreuen der Asche von Brücken oder Ufern ist aber verboten.

Um Missbrauch vorzubeugen, gelten strenge Regeln: Der Verstorbene muss die neuen Bestattungsformen zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben. Die Angehörigen können nicht nachträglich eigenmächtig entscheiden. Der Verstorbene muss den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. Und: Die Beisetzung wird von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Bürokratie erschwert Bestattungen

Auf seinem Laptop scrollt Thome zu der entsprechenden Regelung zur Flussbestattung und atmet einmal tief durch. „Nach dem neuen Recht sind Flussbestattungen in unserer Region praktisch kaum möglich. Die Mosel führt nicht genügend Wasser.“ Dafür ist – so wörtlich – ein „mittlerer Abfluss“ nötig. In Trier beträgt dieser laut Thome 267 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Das entspreche einem Pegelstand von 304 Zentimeter, erklärt Thome. „Derzeit haben wir aber nur rund 2,20 Meter. Die behördlich vorgeschriebene Wasserhöhe hatten wir zuletzt im April.“

Das ist ein Problem für den Bestatter, denn im Herbst geht die Personenschifffahrt in ihre Winterpause. Das gleiche gilt für Bootsverleiher. „Die Asche muss aber aus einem fahrenden Gefährt in den Fluss gegeben werden. So will es das Gesetz. Alternativen wie Tret- oder Paddelboot sind nicht vorgesehen.“

Derzeit hat Thome in seinem Bestattungsinstitut zwei Urnen, die noch in diesem Jahr in der Mosel bestattet werden sollen. Laut Gesetz darf eine Urne aber höchstens sechs Monaten gelagert werden. Thome kommt nun unter Zeitdruck, denn ob der mittlere Abfluss in den kommenden Wochen noch auf die amtlich festgelegte Menge steigt, ist fraglich. Thome hat dazu einige Grundsatzfragen: „Nach dem trockenen Sommer fahren hier auf der Mosel wieder große Schiffe. Aber eine Urne mit vier Kilo Asche darf nicht ausgebracht werden? Wo soll die Gefahr für Natur oder Anwohner sein?“

Wenig Nachfrage nach neuen Bestattungsformen

Die klassische Beisetzung auf Friedhöfen bleibt mit großem Abstand die meistgewählte Bestattungsform im Land. Zu diesem Ergebnis kommt der Bestatterverband in Rheinland-Pfalz, wo jährlich etwa 50.000 Menschen sterben. Nach einer Umfrage schätzt der Verband, dass es bis zu 60 Flussbestattungen und rund 740 Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen gab. 840 mal sei die Urne zu Hause beerdigt worden. In rund 250 Fällen sei ein Erinnerungsstück aus der Asche gefertigt worden.

„Die Menschen in Rheinland-Pfalz begrüßen die neuen Wahlmöglichkeiten im Bestattungsrecht. Gleichzeitig zeigt unsere Auswertung sehr deutlich, dass die traditionelle Friedhofsbestattung weiterhin die tragende Säule der Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz bleibt“, so Patrick Merscher vom Bestatterverband.

Das für das Gesetz zuständige Gesundheitsministerium in Mainz zieht trotzdem eine positive Bilanz. Das hätten Rückmeldungen von Bürgern, Bestattern und Kommunen ergeben. Für Änderungen zeigt sich Gesundheitsminister Clemens Hoch offen: „Das novellierte Bestattungsgesetz ist kein ‚Schlussstein‘, sondern ein Beginn. Deshalb hat sich die Regierungskoalition darauf verständigt, das Gesetzes drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren.“ Clemens hofft zudem, dass die neuen Regeln „über die Landesgrenzen hinaus als Orientierung und Vorbild dienen können“.

„Ich wünsche mir mehr Vertrauen in die Bürger“

Thome hat schon einige Änderungswünsche: So ist bei den neuen Beerdigungsformen zwingend die Anwesenheit und Prüfung durch einen Bestatter vorgeschrieben. „Selbstverständlich unterstützen wir bei einem Trauerfall gerne. Aber etwas mehr Zutrauen in die Hinterbliebenen hätte der Gesetzgeber schon haben können“, meint Thome. So muss er die letzte Ruhestätte mittels GPS-Daten festhalten. Das könnten ihm auch die Angehörigen mitteilen. „Wenn ich die Urne für eine Flussbestattung übergeben habe, muss ich dann immer zwingend vor Ort sein, um alles zu überprüfen?“

Eine wirkliche Kontrolle gebe es sowieso nicht. „Nachdem ich gegangen bin, könnten Angehörige bei einer Bestattung im Garten die Urne auch wieder ausgraben, die Asche an Luftballons mit Helium hängen und dann so auf die letzte Reise schicken. Ich wünsche mir daher mehr Vertrauen in die Bürger – auch in solch schwierigen Lebenslagen.“

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Kallas: Bericht offenbart Lücken bei EU-Verteidigungsbereitschaft

September 28, 2026

Nepal nach der Flutkatastrophe: „Die ganze Lebensgrundlage ist weg“

September 28, 2026

Nach Wortgefecht in Talkshow: Berliner Linke zeigt Innenminister Dobrindt an

September 28, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202616 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.