Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026
  • Nachrichten

    Alu-Laptop ab 800 Euro: Ist das neue Zenbook 14 besser als das MacBook Neo?

    September 29, 2026

    „Onkel Jürgen“ ohne Rollator: Familie Drews feiert auf dem Oktoberfest

    September 29, 2026

    „Ich habe nichts angeboten“: Trump dementiert Zugeständnisse an den Iran

    September 29, 2026

    Konzern schwimmt im Geld: Nivida stockt Aktienrückkauf in historischem Umfang auf

    September 29, 2026

    Start der Heizsaison: Luft raus: Auch Mieter können und sollten ihre Heizkörper entlüften

    September 29, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Was In-Game-Käufe psychologisch antreibt

    September 28, 2026

    China-Sharepic nutzt veraltete Zahlen

    September 28, 2026

    Digitale Pausen und Kaufabsicht im Netz

    September 28, 2026

    KI-Schärfe erfindet Details in echten Fotos

    September 28, 2026

    Social-Media-Pausen: Studienbasis für Verbote dünn

    September 28, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Oktoberfest – Das Geschäft mit den Teufelsrad-Videos

    September 29, 2026

    Verteidigung im All: Bundeswehr und Rüstungsbranche bündeln Kräfte

    September 29, 2026

    Nach Zwangsräumung in Madrid: Rentnerin darf zurück nach Hause

    September 29, 2026

    Türkei: Comedian Göktaş zu 18 Monaten Haft verurteilt

    September 28, 2026

    NRW-Landeschef Wüst trifft überraschend Erdogan in Türkei

    September 28, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Start der Heizsaison: Luft raus: Auch Mieter können und sollten ihre Heizkörper entlüften
Nachrichten

Start der Heizsaison: Luft raus: Auch Mieter können und sollten ihre Heizkörper entlüften

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Start der HeizsaisonLuft raus: Auch Mieter können und sollten ihre Heizkörper entlüften

Das Heizungsventil sollte so lange offenbleiben, bis der Heizkörper nicht mehr gluckert – und ein durchgängiger Wasserstrahl kommt. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn)

Wird vor dem Beginn der Heizsaison oft empfohlen: die Heizkörper entlüften. Doch wie funktioniert es richtig – auch ohne Zugang zur Heizungsanlage?

Luft leitet Wärme schlechter als Wasser: Und das ist auch ein Grund, warum man die Heizkörper vor dem Beginn der Heizsaison entlüften sollte. Denn: „Gut entlüftete Heizkörper werden gleichmäßiger warm und arbeiten effizienter“, so Markus Lau vom Deutschen Verband Flüssiggas.

Ob sich Luft im Heizkörper befindet, kann man bei einer laufenden Heizung laut DIY Academy in Köln an einem gluckernden Geräusch erkennen. Auch wenn der Heizkörper trotz voll aufgedrehtem Thermostatventil vor allem im oberen oder hinteren Bereich nicht richtig warm wird, spricht das für zu viel Luft im Inneren.

Raus mit der Luft – auch in der Mietwohnung

In dem Fall und auch beim vorsorglichen Entlüften sollten Sie zunächst die Heizung und wenn möglich die Umwälzpumpe ausschalten. Das geht nicht, weil Sie in einer Mietwohnung leben? Dann können Sie Ihre Heizkörper trotzdem entlüften.

„Das Abschalten der Pumpe ist zwar ideal, aber keine zwingende Voraussetzung“, erklärt Frank Hettler. Er leitet das Informationsprogramm Zukunft Altbau. „Bei laufender Pumpe zirkuliert die Luft weiter im Heizsystem, sodass das Entlüften eventuell etwas länger dauert und nicht ganz so effektiv ist. Aber es hilft.“

Mit Lappen, Eimer und Entlüftungsschlüssel

Fürs Entlüften brauchen Sie dann einen Lappen, einen Eimer, den Sie unter das Ventil stellen, und einen Vierkant-Entlüftungsschlüssel. Den gibt es etwa im Baumarkt. Mit ihm lässt sich das Ventil des Heizkörpers öffnen – am besten langsam und mit etwa einer Viertel- bis halben Umdrehung gegen den Uhrzeigersinn. Falls Sie das noch nie gemacht haben: Das Entlüftungsventil findet sich normalerweise rechts oder links oben am Heizkörper, auf der dem Thermostat gegenüberliegenden Seite.

Zischt es nun hörbar, zeigt das an, dass Luft entweicht. Das Ventil sollte so lange offenbleiben, bis der Heizkörper nicht mehr gluckert – und gleichmäßig Wasser austritt. Nun das Ventil vorsichtig schließen. Am besten wiederholen Sie den Vorgang nach einigen Sekunden nochmals. Jetzt das Ventil mit dem Lappen abtrocknen und prüfen, ob es dicht ist.

Am besten beginnt man mit dem Entlüften übrigens an dem Heizkörper, der am nächsten zur Heizungsanlage liegt. Nach und nach können Sie dann alle weiteren Heizkörper entlüften.

Passt der Wasserdruck?

Bevor Sie die Heizung nach dem Entlüften einschalten, sollten Sie, sofern das für Sie möglich ist, den Wasserdruck der Anlage einmal kontrollieren. Denn ein zu niedriger Druck beeinträchtigt die Heizleistung, so der Flüssiggas-Verband. Das führt dazu, dass Heizkörper nicht richtig warm werden.

Ablesen können Sie den Wasserdruck übrigens am Manometer an der Heizungstherme. Er sollte im vorgesehenen Bereich liegen – bei vielen Anlagen ist dieser grün markiert – oder es gibt einen mit Strichen und den Markierungen „min.“ und „max.“ versehenen Normbereich. Der Druck ist zu niedrig? Dann muss womöglich etwas Wasser nachgefüllt werden.

Mieter mit Zentralheizung schauen hier ein wenig in die Röhre. Wenn hier das Entlüften längerfristig ohne Erfolg bleibt, muss möglicherweise Wasser in das Heizungssystem nachgefüllt werden. Mehr als eine Mitteilung an die Hausverwaltung oder den Vermieter ist dann erst einmal nicht möglich.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Alu-Laptop ab 800 Euro: Ist das neue Zenbook 14 besser als das MacBook Neo?

September 29, 2026

„Onkel Jürgen“ ohne Rollator: Familie Drews feiert auf dem Oktoberfest

September 29, 2026

„Ich habe nichts angeboten“: Trump dementiert Zugeständnisse an den Iran

September 29, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202619 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer und Kollegen: Angebote und Ablauf im Überblick

September 15, 20268 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.