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Startseite»Politik»Erste Reformschritte beschlossen: Was sich bei der Pflege ändern soll
Politik

Erste Reformschritte beschlossen: Was sich bei der Pflege ändern soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 30, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Überblick

Stand: 30.09.2026 • 17:24 Uhr

Nach langem Ringen hat sich sie Bundesregierung auf ein „Pflegeneuordnungsgesetz“ geeinigt. Das setzt zunächst darauf, das System am Laufen zu halten. Für Kinderlose wird es teurer. Was sich sonst noch ändern soll – ein Überblick.

Nach langem Ringen gibt es bei der Pflegereform einen Durchbruch: Das Kabinett verständigte sich auf den Entwurf des „Pflegeneuordnungsgesetzes“, das in erster Linie das Ziel hat, die erwartete Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr abzuwenden.

Umfassende strukturelle Reformen wurden ausgeklammert, weil Union und SPD offenbar bei wichtigen Detailfragen keine Kompromisse finden konnten. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann spricht deshalb auch von einem „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung des Pflegesystems. Worauf sich die Runde geeinigt hat:

Zuschläge und Beiträge

Um die Finanzen in eine Balance zu bringen, sind Linnemann zufolge Einsparungen nötig. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung wird um 300 Euro pro Monat angehoben und damit weniger stark als zunächst geplant. Die Grenze liegt derzeit bei 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wird das Bruttoeinkommen für die Pflegversicherung herangezogen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei.

Vom kommenden Jahr an wird ein Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten.

Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin – anders als ursprünglich geplant – die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

Auch für Minijobs fallen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung an. Das soll jährlich 1,4 Milliarden Euro Einnahmen einbringen.

Änderungen bei der Pflegestufen

Bei der Begutachtung von Menschen, die möglicherweise auf eine Pflegestufe angewiesen sind, wird es Änderungen geben. Das Ministerium bleibt hier unkonkret; es spricht davon, dass die „Begutachtungssystematik“ angepasst werde und die Pflegegrade 1 bis 3 künftig „zielgenauer“ vergeben werden sollten. In der Diskussion war etwa gewesen, bestimmte Hilfen im Alltag jenseits der eigentlichen Pflege nicht mehr zu gewähren. Für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Menschen gelte ein Bestandsschutz.

Für Pflegegrad 1 soll bei der häuslichen Pflege der sogenannte Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat wegfallen.

Pflege in Akutsituationen

Die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen soll verbessert werden, ab 2028 soll es auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben. Linnemann kündigte zudem ein Überbrückungsbudget an, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege verwendet werden kann.

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern wird ein sogenanntes Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro im Monat eingeführt, also rund 3.600 Euro im Jahr. Damit können laut Linnemann anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert werden, unter anderem von Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende.

Fokus auf Prävention

Unter dem Motto „Reha statt Pflege“ setzt der Entwurf einen Schwerpunkt bei der Prävention. Versicherte ab dem 60. Lebensjahr haben künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung, den sogenannten Check-up 60+. Ziel sei es, gesundheitliche Risiken früh zu erkennen und die Selbstständigkeit lange zu erhalten. Künftig solle zudem „konsequenter geprüft“ werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.

Unter anderem mit einer Pflegebegleitung vor Ort soll der Alltag der Pflegebedürftigen und ihren Familien erleichtert werden.

Was hatte die SPD gefordert?

Die SPD hatte bis zuletzt Reformen angemahnt, Nachverhandlungen gefordert und sogar mit einer Blockade im Kabinett gedroht. Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, zentral sei, die Pflege durch grundlegende Reformen „gerechter“ zu machen. Die SPD forderte einen „Pflegedeckel“ gegen die rasant gestiegenen Eigenanteile, die Heimbewohner selbst zahlen müssen. Gesundheitsminister Linnemann zeigte sich skeptisch gegenüber dem „Pflegedeckel“. Er spare nur rund 300 Euro im Monat und löse das Problem nicht, sagte er im Bericht aus Berlin.

Die SPD verlangte zudem einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Die Idee eines solchen Solidaritätsmechanismus ist nicht neu. Hintergrund ist, dass Privatversicherte tendenziell höhere Einkommen und ein geringeres Risiko der Pflegebedürftigkeit haben als Menschen in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Linnemann sieht hier allerdings große rechtliche Probleme. Es gebe verfassungsrechtlich hohe Hürden, weil dabei in Eigentum eingegriffen werde.

Wie geht es nun weiter?

Die Debatte über große strukturelle Reform ist vertagt. Darüber soll nun erneut Kommission beraten, um „noch mal grundsätzlicher, struktureller das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu machen“, so Linnemann. Das Kabinett werde den Auftrag dazu nächste Woche beschließen.

Das Expertengremium solle bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Sein Ziel sei ein Kabinettsbeschluss bis Ostern, so dass die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könne, sagte Linnemann.

Warum gibt es Reformbedarf?

Die älter werdende Gesellschaft hierzulande ist der größte Kostentreiber bei der Pflegeversicherung. Im Jahr 2005 haben 1,95 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, 2025 waren es bereits rund sechs Millionen Menschen.

Demzufolge stiegen auch die Kosten stark an: von rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2005 bis auf 70,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Leistungsempfangenden hat sich in den vergangenen Jahren stetig verringert. 1998 waren es 29 Beitragszahlende pro Leistungsempfänger; 2025 nur noch 10.

Pflegeversicherungen in den roten Zahlen

Die Einnahmen kommen dem nicht hinterher, weshalb die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Dem GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse zufolge drohen ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit. In diesem Jahr wird ein Gesamtdefizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, 2027 könnten es 7,5 Milliarden Euro sein.

Die Sozialverbände sagen zudem, die Pflegeversicherung sei strukturell benachteiligt gegenüber privaten Anbietern. Von den gesetzlich Versicherten sind rund acht Prozent so pflegebedürftig, dass sie Leistungen in Anspruch nehmen, unter den Privatversicherten sind das nur 4,5 Prozent. Privatanbieter können Aufnahmeanträge ablehnen, die gesetzlichen Kassen müssen jeden aufnehmen.

Ein weiteres Problem ist der Mangel an Pflegekräften: Bis 2034 könnten laut Deutschem Pflegerat bis zu 500.000 fehlen.

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Dr. Heinrich Krämer
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