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Schon 100.000 Antragsteller: Das sollten Sie zur E-Auto-Prämie wissen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Schon 100.000 AntragstellerDas sollten Sie zur E-Auto-Prämie wissen

Gefördert wird der Kauf von Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. (Foto: IMAGO/Christian Ohde)

Die Zeiten, in denen E-Autos lediglich von wohlhabenden Bessermenschen oder Anhängern leicht verquerer Tech-Milliarde gekauft wurden, sind vorbei. Spätestens seit die Anschaffung subventioniert wird, rennen die Leute dem Förderportal die Bude ein. Wer hat Anspruch auf die Prämie?

Seit dem 1. Januar 2026 können Privatpersonen, die ein neues E-Auto oder Plug-in-Hybride beziehungsweise Fahrzeuge mit Range Extender kaufen, eine Förderung zwischen 1500 und 6000 Euro erhalten. Seit dem 19. Mai ist das neue Portal für die staatliche E-Auto-Förderung offiziell freigeschaltet. Und bisher wurde die Prämie laut Regierungsangaben an 100.000 Antragsteller ausgezahlt. 

Die Förderung gilt dabei rückwirkend auch für Fahrzeuge, die bereits zum Jahresanfang gekauft wurden. Das Programm unterstützt die Bestrebungen zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Zugleich profitiert die heimische Automobilwirtschaft von der Elektro-Prämie. 

Fragen und Antworten zum Thema:

Wer bekommt die Kaufprämie für E-Autos?

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Insbesondere Familien sollen dadurch die Möglichkeit bekommen, sich erstmals ein Elektroauto zu kaufen. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Insgesamt werden von der Bundesregierung für das Programm drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Diese reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029. Die Prämie kann rückwirkend für den Kauf von E-Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 erstmalig zugelassen wurden.

Welche Fahrzeuge werden beim Kauf gefördert?

Gefördert wird der Kauf von Autos mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Bei Fahrzeugen mit Plug-in-Betrieb oder Range Extender sind bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen zu erfüllen. Für Brennstoffzellenfahrzeuge sind im Förderprogramm dieselben Fördersätze vorgesehen wie für reine E-Autos.

Bis zu welcher Einkommensgrenze gibt es die Prämie?

Anträge auf Förderung können bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gestellt werden. Diese Einkommensgrenze steigt – für bis zu zwei Kinder – je Kind um 5000 Euro. Das heißt: Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Jeder Neukauf eines Elektroautos unter diesen Einkommensgrenzen wird mit mindestens 3000 Euro gefördert. Jeder Kauf eines Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range Extender mit 1500 Euro. Pro Kind gibt es 500 Euro zusätzlich. Es werden bis zu zwei Kinder berücksichtigt. Die Förderung beträgt damit maximal 1000 Euro zusätzlich.

Zudem wird eine soziale Staffelung eingeführt: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1000 Euro. Bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro gibt es weitere 1000 Euro dazu. Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen können also eine Förderung bis zu 6000 Euro beantragen.

Wie viel Geld steht für die Förderung bereit?

Insgesamt werden von der Bundesregierung für das Programm drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt.

Wie lange reicht das Geld für wie viele Fahrzeuge?

Diese reicht für geschätzt 800.000 Fahrzeuge bis 2029.

Wo kann die E-Auto-Förderung 2026 beantragt werden?

Das Antragsverfahren läuft vollkommen digital und ist über die BAFA-Adresse zu erreichen. Zudem bietet das BAFA telefonisch und online Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung unter 06196 908-1009 oder per Mail unter elektromobilitaet@bafa.bund.de.

Quelle: ntv.de, awi

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