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Politik

Solidarität mit Studentin „Jane Doe“ nach Vergewaltigungsklage

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 05.10.2026 • 10:34 Uhr

Unter dem Motto „Ich bin Jane Doe“ solidarisieren sich weltweit Menschen in den sozialen Medien mit einer Studentin. Unter diesem Pseudonym hatte die junge Frau eine Klage wegen Gruppenvergewaltigung eingereicht.

Weltweit solidarisieren sich Menschen mit der als „Jane Doe“ bekannten US-amerikanischen Studentin. Sie hatte eine Klage gegen die Cornell-Eliteuniversität und sieben Mitglieder einer Studentenverbindung wegen Gruppenvergewaltigung eingereicht.

Die Unterstützerinnen und Unterstützer nennen sich in ihren Beiträgen ebenfalls „Jane Doe“ – ein verbreitetes Pseudonym im Englischen für anonyme Personen.

Jahre nach #MeToo-Bewegung

Viele Menschen, die den Namen aktuell übernehmen, berichten von eigenen Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt. Die Dynamik erinnert an die „#MeToo“-Bewegung, bei der insbesondere Frauen seit 2017 im Zuge eines viel beachteten Hollywood-Skandals ihre Geschichten über Übergriffe teilten.

Unterstützerinnen und Unterstützer von „Jane Doe“ wollen der Klägerin außerdem Schutz im digitalen Zeitalter bieten, falls der wahre Name der Frau online veröffentlicht werden sollte. Sie hoffen, dass eine Flut von „Ich bin Jane Doe“-Posts in den sozialen Medien die Algorithmen und KI-Modelle verwirren wird.

Drohungen gegen „Jane Doe“

Der Vorfall liegt mittlerweile zwei Jahre zurück. Die damals 20-Jährige war alkoholisiert in das Gebäude der Studentenverbindung gekommen. Nach eigenen Angaben wurde ihr dann das Narkosemittel Ketamin verabreicht. Anschließend sei in wehrlosem Zustand von mehreren Mitgliedern der Studentenverbindung vergewaltigt worden.

Drei Wochen danach wandte sich die junge Frau an die Polizei auf dem Campus, doch es gab keine juristischen Konsequenzen.

Die Klägerin wirft der Universität Untätigkeit vor. Mittlerweile hat sie die Universität verlassen. Die Studentenverbindung wurde verboten. Nun wird der Fall erneut untersucht. Nach Angaben ihres Anwalts Thomas Giuffra erhielt „Jane Doe“ zahlreiche Drohungen, wie der Spiegel berichtete. Sie werde unter Druck gesetzt, die Klage zurückzuziehen.

Laut einer internen Befragung an der Cornell University geben 35 Prozent der Studentinnen im Grundstudium an, sexuelle Übergriffe erlebt zu haben.

Mehr Pseudonyme in Gerichtsverfahren

Die Verwendung von Pseudonymen in Gerichtsverfahren habe in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen, erklärte Diana Simon, Professorin für Rechtswissenschaften an der University of Arizona. Zwar sei das Rechtssystem auf Transparenz ausgerichtet, doch könne es Situationen geben, die äußerst privat oder sensibel seien, „in denen es im besten Interesse der betroffenen Person liegt, anonym zu bleiben“.

Das verhindere jedoch nicht, dass die wahre Identität einer Person manchmal doch ans Licht komme, insbesondere wenn Menschen gezielt danach suchten.

Hilfe und Beratung bei sexualisierter Gewalt in Deutschland

Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es diverse Hilfe- und Beratungsangebote. Diese stehen aber auch Angehörigen, Fachkräften und allen, die mit sexualisierter Gewalt Berührungspunkte haben, offen.

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530. Das Hilfe-Telefon ist ein Angebot des Bundes. Anrufe sind anonym und kostenfrei.

Sprechzeiten: 
Montag, Mittwoch und Freitag: 9–14 Uhr 
Dienstag und Donnerstag: 15–20 Uhr  
Nicht besetzt an bundesweiten Feiertagen und am 24. und 31. Dezember. 

Die Beratung findet auch online statt.

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Dr. Heinrich Krämer
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