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Politik

Hubig legt Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 2, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 02.11.2026 • 17:36 Uhr

Längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen, ein neuer Tatbestand bei sexueller Belästigung – Justizministerin Hubig hat einen Entwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts vorgelegt. Das Ziel: mehr Schutz für Frauen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt die Verschärfung des Sexualstrafrechts voran. Ein Entwurf, den ihr Ministerium veröffentlichte, sieht mehrere Änderungen vor. So soll künftig auch sexuelle Belästigung mit Worten oder Gesten strafbar sein. Strafbar machen soll sich laut Gesetzentwurf, „wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder zu bedrängen“.

Für verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen soll demnach ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden. Solche Taten sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden können.

Höhere Haftstrafen für Gruppendelikte

Gruppenvergewaltigungen oder gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen künftig mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll eine Mindeststrafe von drei und nicht wie bisher zwei Jahren gelten.

Ebenfalls fünf Jahre soll die Mindeststrafe bei einer Vergewaltigung betragen, wenn durch die Tat eine Schwangerschaft verursacht wird.

Verjährung erst nach 20 Jahren

Der Entwurf sieht auch eine Veränderung der Verjährungsfristen vor. Den Angaben zufolge soll diese künftig einheitlich bei 20 Jahren für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe liegen.

Nach geltendem Recht sind es – je nach Fallkonstellation – unter Umständen lediglich fünf Jahre. Die geplante Verlängerung hat auch mit Straftaten zu tun, bei denen das Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurde und die Tat deshalb erst viel später zur Anzeige bringt, etwa nach dem Auftauchen von Videomaterial. Sie wolle sicherstellen, „dass Vergewaltigungen auch noch viele Jahre nach der Tag verfolgt und bestraft werden können“, erklärte Hubig.

Bundesländer können nun Stellung nehmen

„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, sagte Hubig. Es sei notwendig, dagegen entschlossen vorzugehen – auch mit den Mitteln des Strafrechts. „Egal, ob im eigenen Zuhause, im Netz oder auf Straßen und Plätzen – Frauen müssen sicher sein vor Übergriffen“, betonte die Justizministerin.

Der Gesetzentwurf wurde bereits an die Bundesländer und Verbände versandt. Diese können bis zum 30. November Stellung nehmen. Anschließend muss sich das Bundeskabinett mit dem Vorhaben befassen.

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