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Politik

Regierung einigt sich auf Gesundheitsreform

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 29, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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eilmeldung

Stand: 29.04.2026 • 12:06 Uhr

Das Bundeskabinett hat ein Sparpaket für Milliarden-Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen auf den Weg gebracht. Die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Warken sollen Beitragserhöhungen verhindern.

Die Bundesregierung hat sich auf das von Gesundheitsministerin Nina Warken geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach im Anschluss an die Kabinettssitzung von einer „historischen“ Reform des Gesundheitswesens. Oberstes Ziel der Regierung ist es, die Krankenkassenbeiträge für Versicherte und Unternehmen bei 14,6 Prozent zu halten.

Mit dem Gesetz soll das drohende Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von rund 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr geschlossen werden. Warken rechnet bei Umsetzung der Reform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Die geplanten Maßnahmen bedeuten neue Belastungen für gesetzlich Versicherte, aber auch die Pharma-Industrie, Ärzte und Krankenkassen selbst.

Die CDU-Politikerin will die Last der Reform auf alle Beteiligten verteilen. „Die enormen Herausforderungen können nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unter Einbezug aller Beteiligten bewältigt werden“, heißt es in ihrem Gesetzentwurf. Kritiker monieren allerdings eine unfaire Verteilung – der Koalitionspartner SPD sieht eine „Unwucht“ zu Lasten der Versicherten.

Medikamente könnten teurer werden – Leistungen entfallen

Auf Versicherte kommen mit der Reform höhere Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke zu. Außerdem soll die kostenlose Mitversicherung von Familien eingeschränkt werden. Besserverdienende müssen künftig auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Krankenkassenbeiträge zahlen. Das Krankengeld soll entgegen Warkens ursprünglichen Plänen in voller Höhe erhalten bleiben, darauf hatte die SPD gedrungen.

Einzelne Kassenleistungen sollen mit der Reform wegfallen. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren etwa haben bislang alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dieser Anspruch soll entfallen. Einer Expertenkommission zur GKV-Reform zufolge ist nicht belegt, dass das Screening Krankheits- und Todesfälle reduziert.

Auch homöopathische Arzneien sollen nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, weil für deren Wirkung laut Gesetzentwurf keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise vorliegen. Bei bestimmten planbaren Operationen soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. So sollen Eingriffe reduziert werden, die medizinisch nicht unbedingt nötig sind.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen – zuletzt hatte das Wachstum in der Regel deutlich höher gelegen. Ärzteverbände kritisieren das und warnen vor Einschnitten bei der Patientenversorgung.

Haushaltslage schränkt Spielraum ein

Sehr umstritten bleibt, dass die gesetzlichen Kassen weiterhin einen großen Teil der Kosten für die Versicherung von Grundsicherungs-Beziehenden zahlen sollen. Auch Ministerin Warken ist der Ansicht, dass eine Finanzierung aus Steuermitteln gerechter wäre, verweist aber auf die angespannte Haushaltslage. Mit einer Finanzierung aus Steuermitteln würde sichergestellt, das auch Privatversicherte für die Versorgung der Grundsicherungs-Beziehenden aufkommen.

Für die Kassen soll es immerhin eine neue Einnahmequelle geben: Ab 2028 soll eine Abgabe auf stark zuckerhaltige – und damit besonders gesundheitsschädliche – Getränke erhoben werden. Dies soll für Einnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sorgen, die der GKV zugute kommen sollen.

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Dr. Heinrich Krämer
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