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„Angst, Lügen und Hass“: Die AfD hat keine Frage an Herrn Kerkeling und Maaßen geht mit Höcke essen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 30, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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„Angst, Lügen und Hass“Die AfD hat keine Frage an Herrn Kerkeling und Maaßen geht mit Höcke essen

01.10.2026, 00:28 Uhr Von Hubertus Volmer
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Hape Kerkeling vor dem Justizausschuss im Plenum des Thüringer Landtags. (Foto: picture alliance/dpa)

Mit Nachdruck plädiert der Entertainer Hape Kerkeling vor dem Justizausschuss des Thüringer Landtags für ein AfD-Verbotsverfahren. Die AfD hat keine Fragen an Kerkeling, ist ihm aber trotzdem dankbar.

Es ist nicht allein seine Anwesenheit, die dem Thema Aufmerksamkeit verschafft – doch seinetwegen ist das mediale Interesse besonders groß: Der Schauspieler, Autor, Komiker und Regisseur Hape Kerkeling ist am Mittwochabend in einer Anhörung vor dem Justizausschuss des Thüringer Landtags aufgetreten und hat dort vehement für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD plädiert.

Vor Kerkeling, der auf Einladung der Linksfraktion nach Erfurt gekommen war, sprachen sechs Juristinnen und Juristen, nach ihm traten zwei weitere Rechtsexperten auf. Kerkeling sagte gleich zu Beginn seiner Ausführungen, er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. „Wenige Kilometer von hier liegt Buchenwald“, sagte der Entertainer mit Blick auf das dortige Konzentrationslager, wohin sein Großvater in der NS-Zeit verschleppt worden war. „Dieses Land Thüringen hat am eigenen Leib erfahren, wie eine Demokratie sich selbst abschafft, wenn genügend Menschen wegschauen.“ In Thüringen war die NSDAP bereits 1930 an die Macht gekommen, drei Jahre früher als in Deutschland insgesamt.

„Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei“, sagte Kerkeling im Plenarsaal des Erfurter Landtags, in dem die Anhörung stattfand. „Eine Partei, die ihre Existenz aus der Schürung von Hass gegen Minderheiten speist, hat in unserem Land mit seiner grauenvollen Geschichte keinen Platz. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiert, verharmlost oder bagatellisiert, verlässt den Boden des Grundgesetzes.“

„Die Kapitulation der Fakten vor der Lautstärke“

Mit Nachdruck appellierte Kerkeling an die Abgeordneten, ihren Einfluss auf die Landesregierung zu nutzen, um den Antrag im Bundesrat anzustoßen. „Wer Extremisten wählt, übt keinen legitimen Protest, sondern feiert die Kapitulation der Fakten vor der Lautstärke.“

Die Anhörung fand auf Initiative der Linken statt. Deren Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr einen Antrag in den Landtag eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, „sich zügig gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat aktiv für die Einleitung eines Verbotsverfahrens“ gegen die AfD einzusetzen. „Ziel ist die Beantragung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Demokratie vor ihren organisierten Gegnern zu schützen.“

„Mäßigung findet bei der AfD nie statt“

Nach Kerkelings Ausführungen rügte der Ausschussvorsitzende Ringo Mühlmann, er finde den Faschismus-Vorwurf „schwierig“. Mühlmann gehört der AfD an. Die Einladung zur Anhörung mit dem Titel „Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD“ wurde von ihm verschickt. An Kerkeling gerichtet sagte Mühlmann, vielleicht bestehe die Möglichkeit, im weiteren Verlauf der Anhörung auf den Faschismus-Vorwurf zu verzichten. Kerkeling erwiderte, er habe nicht von Faschismus, sondern von einem möglichen Beginn des Faschismus in Deutschland gesprochen. „Falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe, war das ein Versehen.“

Im Frageteil seiner Anhörung berichtete Kerkeling unter anderem auch von den Anfeindungen, die er auf Social Media aus dem Umfeld der AfD erfahre. So habe ein mutmaßlicher AfD-Anhänger zu einem Foto von ihm und Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben, dies seien „zwei, die ins Konzentrationslager gehören“. Kerkeling fügte hinzu, es sei wohl zu erwarten, dass eine demokratische Partei mäßigend auf ihre Anhänger einwirkt. Bei der AfD finde das jedoch nie statt. „Sie werden es nie erleben, dass einer der führenden AfD-Politiker jemanden in Schutz nimmt. Das alleine ist wirklich beängstigend.“

Keine Antwort auf die Bundespräsidenten-Frage

Justizministerin Beate Meißner von der CDU, die sich mit mehreren Fragen an der Anhörung beteiligte, betonte in einer Frage an Kerkeling das Risiko, das vom Misslingen eines Verbotsverfahrens ausgehe. Auch ihr Parteikollege, der stellvertretende Ausschussvorsitzende Wolfgang Weißkopf, zeigte sich skeptisch. Die Anhörung habe ihm zwar neue Erkenntnisse gebracht, aber ihm leuchte nicht ein, dass ein Verbotsverfahren die AfD-Anhänger zum Umdenken bringen würde.

Kerkeling selbst sagte, er könne sich kaum vorstellen, dass ein Verbotsverfahren scheitern würde. Er bat die CDU-Politiker, sich mal seinen Instagram-Kanal anzugucken. „Sowohl der Staatsschutz in Niedersachsen als auch der Staatsschutz in Nordrhein-Westfalen sind, was mich betrifft, leider dauerbeschäftigt.“

Die CDU-Abgeordnete Marion Rosin fragt ihn, ob er als Bundespräsident kandidieren würden. Kerkeling fragt zurück: „Würden Sie mich denn wählen?“ Sie gehört allerdings nicht zur Bundesversammlung. Da interveniert der Vorsitzende: Die Frage gehöre nicht zum Thema. „Darauf werd‘ ich auch nicht antworten“, sagt Kerkeling.

AfD hat „keinen Erkenntnisgewinn“

Fragen von der AfD an Kerkeling gab es nicht. Deren Fraktionsvize Daniel Haseloff sagte, er wolle „nur zu Protokoll geben“, dass seine Fraktion „sich an der Befragung von Herrn Kerkeling nicht beteiligen“ werde. „Wir haben hier keinen Erkenntnisgewinn.“ Trotzdem sei er dankbar für die Ausführungen, so Haseloff – was Kerkeling zu dem Einwurf „jetzt bin ich gespannt“ veranlasste. Dankbar sei er, weil Kerkeling den Verdacht der AfD bestätigt habe, „dass es sich hier um ein politisches Verfahren handelt“. Kerkelings Antwort: „Schade, auch jetzt wieder nicht die Chance genutzt, sich vollends von allen Vorwürfen zu distanzieren.“

Nach Kerkeling trat der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen auf, der erklärtermaßen mit einigen politischen Zielen der AfD sympathisiert. Anders als fast alle Experten vor ihm wandte er sich gegen ein Verbotsverfahren. Wenn er sich Parteiprogramm und Stellungnahmen des Führungspersonals der AfD ansehe, „muss ich davon ausgehen, dass sie sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzt und sich dazu bekennt“, sagte Maaßen.

Maaßen war mit Höcke lecker Mittagessen

Für Aufsehen sorgte seine Erläuterung, er könne sich vorstellen, dass die USA gegen Deutschland Sanktionen verhängen würden, wenn es zu einem Verbotsverfahren komme. Auf Nachfrage, woher er seine Informationen habe, sagt er nur ganz allgemein, er habe Kontakte zur Republikanischen Partei. Auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Katharina König-Preuss bestätigte Maaßen, dass er mit AfD-Fraktionschef Björn Höcke im Landtag Mittagessen war. „Ich war heute hier mit Herrn Höcke Mittagessen gewesen, weil ich mir von ihm ein Bild machen wollte.“ Er sei auch bereit, mit König-Preuss essen zu gehen.

Den Auftakt hatte am Nachmittag der Rechtsanwalt Chan-Jo Jun gemacht. Er sagte, die AfD arbeite nach dem Prinzip Agitation gegenüber den Anhängern und habe „ein sauber bereinigtes Programm“ für die Kommunikation mit dem Rest der Öffentlichkeit. So verdecke das offizielle Remigrationskonzept der AfD, dass hochrangige AfD-Politiker parallel das Remigrationskonzept des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner propagierten – etwa der Thüringer AfD-Chef Höcke. Wolle die AfD als verfassungstreu gelten, müsste sie klar machen, „dass jemand, der Sellners Konzept propagiert, in dieser Fraktion, in dieser Partei nichts zu suchen hat“.

„AfD strebt politisch motivierte Strafverfolgung an“

An den AfD-Abgeordneten Sascha Schlösser gerichtet, sagte Jun: „Als Ihr Anwalt würde ich Ihnen empfehlen, aus der Partei auszutreten.“ Denn die Rechtslage sei so, dass ein Abgeordneter vor der Antragstellung aus der Partei austreten müsste, um sein Mandat im Fall eines erfolgreichen Verbotsantrags nicht zu verlieren.

Die Juristin Valentina Chiofalo von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die am Gutachten der GFF über die Verfassungswidrigkeit der AfD beteiligt war, nannte die AfD klar verfassungswidrig. „Die AfD möchte Politiker*innen anderer Parteien strafrechtlich verfolgen, sie ruft nach Haftbefehlen, nach der Anklagebank, nach Gefängnisstrafen für Entscheidungen, die ihr politisch nicht passen“, sagte Chiofalo. Dafür habe die GFF mehr als 220 Belege gesammelt. „Politisch motivierte Strafverfolgung verletzt ganz klar das Demokratieprinzip.“

Von den insgesamt acht Juristinnen und Juristen sprachen sich fünf für ein Verbotsverfahren aus, drei dagegen. Neben Maaßen waren dies die Rechtsanwälte Christian Conrad und Ulrich Vosgerau. Conrad vertritt die AfD gegen den Verfassungsschutz, Vosgerau war 2023 beim Treffen von Potsdam dabei. Zudem vertrat er Höcke vor dem Landgericht Halle gegen den Vorwurf, eine SA-Parole verwendet zu haben.

Vor der Anhörung hatte AfD-Fraktionsvize Haseloff in einer Pressekonferenz erklärt: „Wir holen uns heute das Gütesiegel der Verfassungsmäßigkeit. Das steht fest.“ Eingelöst wurde diese Ankündigung nur von den eigenen Juristen.

Quelle: ntv.de

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