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Startseite»Politik»Arbeitsministerin Bas verspricht Übergangslösung für „Rente mit 63“
Politik

Arbeitsministerin Bas verspricht Übergangslösung für „Rente mit 63“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 11.09.2026 • 11:08 Uhr

Arbeitsministerin Bas hat in der Haushaltsdebatte die geplante Rentenreform der Bundesregierung verteidigt – auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Betroffenen verspricht sie jedoch Übergangslösungen.

In der Debatte um die Reform der Alterssicherungssysteme hat Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) die von der Regierung geplante Rentenreform verteidigt. Kritisch äußerte sie sich jedoch erneut zu einer Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“.

Mit Blick auf die Debatte über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren versprach Bas Übergangsregeln. „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen“, sagte die Co-Chefin der Sozialdemokraten.

Ein Gesetzentwurf zur Rentenreform wird derzeit in ihrem Ministerium erarbeitet. Bas bekennt sich im Grundsatz zu dem Reformvorhaben sowie der Übernahme der Empfehlungen der Rentenkommission, die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs ist aber noch offen.

Bas: Den Sozialstaat „fit“ machen

Aus der SPD, aber auch vor allem von ostdeutschen CDU-Politikern gibt es Widerstand gegen die Empfehlung der Reformkommission zur Rente, die sogenannte „Rente mit 63“ abzuschaffen. Diese ermöglichte bei ihrer Einführung Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren, ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Altersgrenze steigt allerdings schrittweise auf 65 Jahre an, derzeit sind es etwa 64,5 Jahre.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuvor bereits für Übergangszeiten ausgesprochen. Die Rentenkommission selbst hätte diese empfohlen, so Merz.

Ältere Paare vor einem Schaufenster.

„Rente mit 63“

Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte grundsätzlich – in der Regel 24 Monate – früher in Rente gehen. Die Altersrente für diese „besonders langjährig Versicherten“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Das gilt inzwischen nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten.

Die „Rente mit 63“ ist also derzeit eine „Rente mit 64“. Beitragszahler, die 1964 oder später geboren wurden, können theoretisch mit 65 Jahren in Rente gehen. Rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten sind solche für „besonders langjährig Versicherte“.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bertelsmann Stiftung, DIW

„Dann braucht es eine Reform“

Bas betonte im Bundestag, der Sozialstaat müsse „für die kommenden Jahrzehnte fit“ gemacht werden. Der Schwerpunkt sei dabei die Zukunft der Rente. „Und wenn wir unser Versprechen einhalten wollen, dass auch in Zukunft die Renten sicher sein sollen und vor allen Dingen die jungen Menschen nicht überbelastet werden, dann braucht es eine Reform.“ Alles andere käme teuer zu stehen und würde zu „Rentenkürzungen und zu massiv steigenden Beiträgen“ führen.

Dem Bundesarbeitsministerium steht im Haushaltsentwurf für 2027 der mit Abstand höchste Einzeletat zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon wird der allergrößte Teil für die Rente benötigt.

Bas für sozialverträglichen Abbau von Arbeitsplätzen

Bas warb zudem für Instrumente, um den Arbeitsplatzabbau von Unternehmen im wirtschaftlichen Umbau abzufedern. Die Koalition werde sich darüber unterhalten müssen, „dass wir in Unternehmen, die unter Druck stehen, auch einen sozialverträglichen Abbau der Arbeitsplätze hinbekommen“.

Die Ministerin spielte damit offenkundig auf die Debatte über die Altersteilzeit an. Die Rentenkommission hatte die Abschaffung des Blockmodells vorgeschlagen. Dabei wird die verbleibende Beschäftigungszeit in zwei gleich lange Phasen geteilt. In der ersten arbeitet der Beschäftigte weiter in vollem Umfang, in der zweiten wird er vollständig von der Arbeit freigestellt.

Wirtschaftsverbände wollen aber am Blockmodell festhalten. Sie sehen darin ein wichtiges Instrument für eine sozialverträgliche Transformation.

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