Die BaFin warnt vor swisscorummanagement[.]com. Die Finanzaufsicht ermittelt nach ihrer am 1. Oktober veröffentlichten Warnung gegen die Betreiber. Sie sollen Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.
Fremder Unternehmensname verwendet
Die BaFin-Meldung wird in einer am 2. Oktober veröffentlichten Zusammenfassung auf anwalt.de näher erläutert: Demnach besteht entgegen den Angaben auf der Website keine Verbindung zur CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland. Die Warnung betrifft die unbekannten Betreiber, nicht das Unternehmen, dessen Name verwendet wird.
Was Betroffene sichern sollten
Wer bereits Kontakt mit dem Portal hatte, sollte weitere Zahlungen und die Übermittlung persönlicher Dokumente aussetzen. Nach einer Überweisung empfiehlt es sich, die eigene Bank sofort zu informieren. Eine Rückholung ist damit nicht garantiert.
- E-Mails und Chatverläufe aufbewahren.
- Zahlungsbelege mit Empfänger und Kontoverbindung sichern.
- Eine Anzeige bei der Polizei prüfen.
Ein bekannter Firmenname auf einem Dokument reicht nicht aus, um die Identität des Absenders festzustellen. Kontaktdaten sollten unabhängig von der fraglichen Website geprüft werden.
Stand der Meldung
Warnung: 1. Oktober 2026. Ergänzende Berichterstattung: 2. Oktober 2026. Die Aufsichtswarnung ist kein Strafurteil.