„Belange werden ignoriert“Hans-Jürgen Papier: Vorgehen etablierter Parteien gefährdet Demokratie
Es sind schwere Vorwürfe: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält den etablierten Parteien vor, Interessen, Wünsche und Belange der Bevölkerung zu ignorieren – und somit selbst zum Aufstieg radikaler Stimmen beizutragen.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wirft den etablierten Parteien vor, den Aufstieg radikaler Stimmen in Deutschland begünstigt zu haben. „Etwa die Hälfte der Deutschen hat kein Vertrauen mehr darin, dass sich die Probleme unter den Bedingungen des demokratischen Systems lösen lassen“, sagt Papier in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“. Die Handlungsfähigkeit des Staates werde als unzureichend erlebt: „Zu den Gründen zählen jahrelange kurzsichtige Politik und schlechtes Politik-Management.“
Der Jurist wirft den etablierten Parteien vor, in vielen Bereichen nicht mehr volksnah zu sein. „Viele Menschen fühlen sich nicht mehr repräsentiert“, sagt er. „Weite Teile der Bevölkerung haben den Eindruck, dass die etablierten Parteien ihre Belange, Interessen, Wünsche und Befürchtungen nicht mehr aufgreifen, ja, sie ignorieren.“ Es sei aber eine wesentliche Bedingung einer repräsentativen Demokratie, dass Repräsentation tatsächlich gelebt werde, und nicht nur auf dem Papier stehe. „Das vermissen viele Menschen, und das stärkt die politischen Ränder.“
Papier zieht ein verheerendes Fazit. Ihm zufolge sind die Mängel der etablierten Parteien eher eine Gefahr für die Demokratie als der Zuspruch für extrem rechte und linke Positionen.
Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Eigenen Angaben zufolge kann der Jurist auch Populismus etwas Positives abgewinnen: „Für mich ist Populismus nicht unbedingt ein Schimpfwort“, sagt er in dem Interview. „Populismus ist auch Volksnähe.“
Problematisch sei eine bestimmte Art des Populismus, wenn nämlich bestimmte Parteien so täten, als könnten sie komplexe Probleme mit einfachen Mitteln lösen. Das sei „ein negativer Populismus“, sagte Papier. Viele der angesprochenen Probleme, etwa beim Thema Migration, seien nicht einfach zu lösen. „Es ist unlauter, so zu tun, als existiere keine Verfassung, kein Völkerrecht, kein Europarecht. Wer hier vereinfacht, produziert am Ende noch mehr Enttäuschung und Politikverdruss.“
Auch die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens lehnt der frühere Präsident des Verfassungsgerichts ab. „Heute sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD schwer nachweisbar. Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar“, sagte Papier. Es geht bei einem Verbotsverfahren eben nicht um Äußerungen einzelner Funktionsträger.“
Papier zeigte sich ebenfalls skeptisch bei dem Versuch eines Teilverbots, etwa einzelner AfD-Landesverbände. Er mahne auch hier zur Vorsicht: „Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Verfassungswidrigkeit von Parteien definiert, bezieht sich auf Gesamtparteien, nicht aber auf deren Gebietsverbände“, sagt der Jurist. Außerdem stelle sich die Frage, wie ein einzelner Landesverband die Potenzialität haben solle, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, wie es im Grundgesetz heiße.
