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„Bleibt eine Daueraufgabe“: Kommunen und Sozialverband VdK wollen Hitzeschutz im Grundgesetz verankern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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„Bleibt eine Daueraufgabe“Kommunen und Sozialverband VdK wollen Hitzeschutz im Grundgesetz verankern

Die Trockenheit führt zu niedrigen Pegelständen – wie hier am Rhein nahe des Kölner Doms. (Foto: picture alliance / Rene Traut Fotografie)

Angesichts des Klimawandels fordern der Deutsche Städtetag und der Sozialverband VdK, dass Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Damit wäre der Bund verpflichtet, Finanzhilfen für Schutzkonzepte bereitzustellen.

Angesichts der hohen Temperaturen in Deutschland mehren sich die Rufe, dass Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung aufgenommen werden soll. „Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Hitzeschutz und Klimaanpassung gehörten demnach ins Grundgesetz. Ähnlich äußerte sich der Sozialverband VdK. Eine allgemeine staatliche Aufgabe ist der Hitzeschutz formal bereits. Eine verfassungsrechtliche Gemeinschaftsaufgabe verpflichtet den Bund gesetzlich dazu, den Kommunen dauerhaft bei der Finanzierung unter die Arme zu greifen.

„Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre“, sagte Jung. „Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe.“ Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen von rund 3400 Städten und Gemeinden gegenüber Bund und Ländern.

Klimaschutz und Klimaanpassung würden in den kommenden Jahren ein Dauerthema bleiben, mahnte der Städtetags-Präsident. „Deshalb wäre es gut, Bund und Länder in die Pflicht zu nehmen. Und das geht wahrscheinlich nur über eine solche Grundgesetzänderung.“

Der Sozialverband VdK stellte in einem neuen Maßnahmenkatalog eine ähnliche Forderung auf. Die Bundesregierung solle die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, heißt es in dem Positionspapier.

„Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt sind“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser Schutz müsse für alle gewährleistet werden, „unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation, und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage“. Dazu seien „verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“ nötig.

Bentele forderte unter anderem öffentliche Kühlräume in den Kommunen. Zudem müssten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen oder Frauenhäuser ausreichend vor Hitze geschützt werden. Um besonders gefährdete Menschen bei Hitzewarnungen gezielt zu erreichen, sollten „datenschutzkonforme, freiwillige, kommunale Register“ eingeführt werden, sagte sie dem RND.

Der VdK weist zudem darauf hin, dass sich nicht jeder den Betrieb von Ventilatoren und Kühlgeräten oder den Einbau von Markisen, Außenjalousien oder Rollläden leisten könne. Deshalb müsse die Politik vorbeugen „und gezielte Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut im Sommer anbieten“, so der Sozialverband VdK.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine breite politische Zustimmung zwingend erforderlich, da sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden muss. Im Bundestag müssen mindestens zwei Drittel aller gewählten Abgeordneten zustimmen, während im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der Bundesländer nötig ist. Diese hohe verfassungsrechtliche Hürde schützt die deutsche Verfassung davor, von einer einfachen Regierungsmehrheit im Alleingang verändert zu werden.

Quelle: ntv.de, bho/AFP

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