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Politik

Bundestag berät: Verleiher sollen für E-Scooter-Unfälle haften

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 11.06.2026 • 10:27 Uhr

Jedes Jahr gibt es Tausende Unfälle mit Leih-E-Rollern – doch Geschädigte bleiben oft auf dem Schaden sitzen. Der Bundestag berät, wie Vermieter und Fahrer stärker in die Pflicht genommen werden sollen.

Von Ulrike Römer, ARD-Hauptstadtstudio

Das geplante Gesetz ist eine Reaktion auf das, was auf Deutschlands Straßen passiert: Seit sieben Jahren sind E-Scooter bei uns erlaubt. Seitdem sind sie in immer mehr Unfälle verwickelt – zum Beispiel, wenn jemand über einen herumliegenden Roller stolpert.

Mehr als 12.000 Zwischenfälle gab es im Jahr 2024. Das Problem: Sind dabei Leih-Scooter im Spiel, bleiben Geschädigte oft auf ihrem Schaden sitzen. Die Fahrer sind meist über alle Berge – und bisher müssen die Vermieter der Scooter nicht haften.

Haften – ohne Wenn und Aber

Genau hier setzt der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an. „Diejenigen, die E-Scooter halten, sollen künftig in Regress genommen werden können – unabhängig von einem Verschulden“, so die SPD-Politikerin.

Heißt: Verleihplattformen wie dott, lime oder Bolt sollen haften, wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden. Und zwar ohne Wenn und Aber. Also unabhängig vom eigenen Verschulden. Das macht die Sache für Geschädigte leichter: Sie können sich dann direkt an die Verleihfirmen wenden oder an die Versicherung.

Das geplante Gesetz setze an der richtigen Stelle an, meint Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Versicherer. Es schließe aus Sicht der Geschädigten „eine wichtige Lücke“.

Komplizierte Schuldfrage

Für E-Scooter-Anbieter wird es jedenfalls komplizierter, wenn das Gesetz kommt wie geplant: Wollen sie künftig nicht auf Kosten sitzen bleiben, müssen sie herausfinden, wer mit dem Roller wann und wo etwas angestellt hat – und dann das Geld wieder eintreiben.

Der Dachverband der E-Scooter-Anbieter meint, das sei kaum zu machen. Denn: Ist tatsächlich der letzte Fahrer schuld dran, dass der Roller quer auf dem Gehsteig liegt und jemand darüber gestolpert ist? Ist die letzte Fahrerin verantwortlich dafür, dass der Roller ins parkende Auto gefallen ist?

Dies sei oft schwer nachweisbar, heißt es von der Branche in einer Stellungnahme: Damit das Gesetz funktioniere, brauche es eine präzise Regel für abgestellte Fahrzeuge. „Sonst entsteht eine faktische Schuldvermutung – und am Ende landet jede strittige Schadensmeldung vor Gericht, auf Kosten der Verbraucher.“

Oder die Anbieter nehmen das geplante Gesetz zum Anlass, um über ihr Geschäftsmodell nachzudenken, sagt Swantje Michaelsen, Verkehrsfachfrau der Grünen im Bundestag. Jetzt seien die Unternehmen gefragt, wie man das lösen könne – möglicherweise über feste Stellplätze.

Schärfere Regeln auch für die Fahrer

Das geplante Gesetz nimmt im Übrigen nicht nur die Verleiher, sondern auch die Fahrerinnen und Fahrer der E-Scooter stärker in die Pflicht. Für sie soll künftig eine Schuldvermutung gelten.

Das bedeutet: Sie haften für Schäden – es sei denn, sie können ihre Unschuld beweisen.

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