Plastikmüll, Überfischung und Klimawandel belasten die Ozeane. Zum Schutz der Hochsee gibt es deshalb ein UN-Abkommen – und Deutschland ist dem nun beigetreten. Es geht um den Schutz von zwei Dritteln der Meeresfläche.
Seit Anfang des Jahres ist das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft. Es ist die rechtliche Grundlage für den Schutz der internationalen Gewässer auf hoher See. Jetzt ist auch Deutschland dem UN-Abkommen offiziell beigetreten. Bundesumweltminister Carsten Schneider hinterlegte die entsprechende Ratifizierungsurkunde bei den Vereinten Nationen.
Der SPD-Politiker würdigte das Abkommen als den größten internationalen umweltpolitischen Erfolg der vergangenen Jahre. „Das Abkommen beweist, dass auch in konfrontativen Zeiten das Prinzip der Zusammenarbeit international immer noch auf große Zustimmung stößt“, teilte Schneider am Rande der UN-Vollversammlung in New York mit.
Ein Abkommen für etwa zwei Drittel der Meeresfläche
Das UN-Hochseeschutzabkommen trägt den offiziellen Namen „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement). Es gilt für die Regionen der Meere, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer bis zwölf Seemeilen und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone bis 200 Seemeilen liegen. Das umfasst zwei Drittel der Meeresfläche.
Nur gesunde Meere könnten Menschen mit Sauerstoff und Nahrung versorgen, erklärte Schneider. Momentan sei deren Zustand aber schlecht: Plastikmüll, Überfischung, Chemikalien und Klimawandel belasteten die Meere weltweit. Umso wichtiger sei es, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Natur wieder erholen könne. Die Erfahrung zeige, dass diese zurückkehre, wenn Meeresflächen zu Schutzgebieten würden.
Erste Ozean-COP im Januar
Das UN-Abkommen sowie das für dessen Umsetzung auf nationaler Ebene bereits im Frühjahr vom Bundestag verabschiedete notwendige Hochseeschutzgesetz werden nach Angaben des Umweltministeriums 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für deutsche Akteure verbindlich. Das heißt, dass sich deutsche Organisationen und Personen, darunter etwa Schiffe unter deutscher Flagge oder deutsche Hochseeforscherinnen und -forscher, dann an die Regeln des Abkommens halten müssen.
Dazu zählen neben dem Einrichten von Meeresschutzgebieten unter anderem auch verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten in den Gewässern. Außerdem ist der Umgang mit Proben mariner Tiere und Pflanzen in dem Abkommen geregelt. Ärmere Länder des globalen Südens sollen zudem bei Schutz und nachhaltiger Nutzung der Biodiversität unterstützt werden.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen, die sogenannte Ozean-COP, soll dann im Januar 2027 in New York stattfinden. Die Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird nach Angaben des Umweltministeriums voraussichtlich erst bei späteren Konferenzen beginnen.
