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EGMR verurteil Türkei erneut wegen Menschenrechtsverletzungen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 26, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Aktivist in lebenslanger HaftEGMR verurteil Türkei wegen Menschenrechtsverletzungen im Fall Kavala

Osman Kavala, ehemaliger Vorsitzender des Kulturinstituts Anadolu Kültür sitzt seit 2017 in der Türkei in Haft. (Foto: picture alliance/dpa/AP)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordert von der Türkei die sofortige Freilassung von Osman Kavala. Der Aktivist sitzt seit 2017 fast ununterbrochen in Haft, er wird des Umsturzversuchs beschuldigt. Urteile des Gerichtshofs sind für die Türkei als Mitgliedsstaat bindend, reagiert hat das Land bis heute nicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten. Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.

Osman Kavala ist ein türkischer Menschenrechtsaktivist und Kulturförderer. Kavala engagierte sich insbesondere für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in der Türkei und für die türkisch-armenische Zusammenarbeit. Die von Kavala gegründete Stiftung Anadolu Kültür betreibt Kulturzentren im Land. 2023 wurde er mit dem Václav-Havel-Menschenrechtspreis und 2025 mit der Goethe-Medaille ausgezeichnet.

Im November 2017 war Kavala festgenommen worden, als er von einem Treffen mit Vertretern des Goethe-Instituts nach Istanbul zurückkehrte. Ihm wird bis heute vorgeworfen, die regierungskritischen Gezi-Proteste im Jahr 2013 organisiert zu haben, um die Regierung zu stürzen.

Die sogenannten Gezi-Prozesse begannen als Demonstration gegen ein geplantes Bauprojekt auf dem Gezi-Park in Istanbul. Nachdem die Polizei die Proteste gewaltsam niederschlug, startete in mehreren türkischen Großstädten eine Protestwelle gegen die Politik der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP und den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Seit seiner Festnahme 2017 sitzt er im Hochsicherheitsgefängnis Silivri. 2020 wurde er überraschend freigesprochen, wenige Stunden später vollstreckte die Justiz jedoch einen neuen Haftbefehl. Gegen die Richter und Richterinnen die Kavala freigesprochen hatten, wurden daraufhin Untersuchungen eingeleitet. 2022 wurde er schließlich wegen versuchten Umsturzes zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt. Das oberste Berufungsgericht des Landes bestätigte dieses Urteil.

Das Urteil hatte international scharfe Kritik hervorgerufen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International verurteilen das Vorgehen der türkischen Justiz seit seiner Verhaftung.

Nach Ansicht des EGMR verstößt die Türkei zudem gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen Haftstrafe habe. Der EGMR verwies in seiner Entscheidung auf ein bereits 2019 gefälltes Urteil. Darin hatte der Straßburger Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen festgestellt und die sofortige Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft gefordert. Die Richter vertraten unter anderem die Überzeugung, dass schon die Inhaftierung Kavalas nicht auf konkreten Verdachtsmomenten basierte. Ankara kam dem nicht nach. In seiner neuen Beschwerde bezieht sich der Kulturförderer auf die Zeit nach dem ersten Urteil von 2019 und wehrt sich gegen die Haft, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren und seine Verurteilung.

Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats eigentlich bindend. Nachdem Richter in Istanbul entschieden hatten, dass Kavala weiter in U-Haft bleiben müsse, hatte der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Die Straßburger Organisation mit 46 Mitgliedstaaten wacht über die Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU-Institution. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied im Europarat.

In einem weiteren Urteil von 2022 verurteilte der EGMR die Türkei zu einer Geldstrafe wegen der Missachtung der Entscheidung aus dem Jahr 2019. Die Türkei musste demnach 7500 Euro an Kavala zahlen. Nach eigenen Angaben lehnte der inhaftierte Aktivist die Zahlung der Türkei aus Protest ab.

Quelle: ntv.de, kaz/AFP/dpa

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