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Startseite»Politik»EU-Parlament beschließt gelockerte Regeln für Gentechnik
Politik

EU-Parlament beschließt gelockerte Regeln für Gentechnik

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 17.06.2026 • 13:47 Uhr

Weniger Umweltprüfungen und keine verpflichtende Kennzeichnung im Supermarkt: Das EU-Parlament will die Regeln für bestimmte Produkte mit Gentechnik abschwächen. Aus dem Bundesumweltministerium hatte es Kritik daran gegeben.

Das Europaparlament hat gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik beschlossen. So sollen Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen im Supermarkt künftig keine Kennzeichnung mehr tragen müssen. Aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen.

Die Regeln betreffen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT): Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe – etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Sie sollen laut Gesetz lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen.

Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen. Diese Sorten sollen dem neuen Gesetz zufolge nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen.

Aufwand und hohe Kosten durch Risikoprüfungen

Zudem waren die Umweltprüfungen bisher so aufwendig und teuer, dass sich die Zulassung häufig nicht lohnte. Genetisch veränderte Sorten mussten vor einer Zulassung aufwendig auf mögliche Risiken für die Umwelt geprüft werden. Solche Risikoprüfungen sollen nach der Reform entfallen.

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.

Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde.

Nicht zuletzt will die EU künftig Patente auf die neuen Sorten und Technologien erlauben – anders als bei herkömmlichem Saatgut. Der Kompromiss sieht eine öffentliche Datenbank vor, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden.

Deutschland uneins über Regellockerung

SPD-Bundesumweltminister Carsten Schneider hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Für ihn sei entscheidend, dass Verbraucher klar erkennen könnten, ob Lebensmittel mit Gentechnik hergestellt worden seien.

Die unionsgeführten Ministerien für Forschung und Wirtschaft waren wiederum klar für die Lockerungen. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit.

Mit der heutigen Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen. Sie sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

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