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Politik

Geschäfte sollen künftig Kartenzahlung anbieten müssen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 11.09.2026 • 13:14 Uhr

Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen nach Plänen von Finanzminister Klingbeil künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Was das für Konsumenten und Unternehmen bedeutet.

Geschäfte und Restaurants sollen künftig zusätzlich zum Bargeld auch digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzeptieren müssen. „Nur Barzahlung“-Schilder sollen damit der Vergangenheit angehören. Ein entsprechendes Vorhaben hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte werden nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa gerade mit den anderen Ministerien abgestimmt.

Was gilt bisher?

Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland das gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich eine Pflicht, Bargeld anzunehmen. Kartenzahlung hingegen müssen Läden nicht akzeptieren. Vor allem kleinere Geschäfte, Kioske und Restaurants nehmen derzeit oft keine Kartenzahlung an.

Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen im Supermarkt, wo man nicht bar zahlen kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde es vorher vereinbaren. Es hat sich vielerorts eingebürgert, vor dem Kauf mit einem Schild darauf hinzuweisen, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird.

Was plant das Finanzministerium?

Das Ziel ist Wahlfreiheit: Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital – also per Karte, Handy oder Smartwatch bezahlt. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.

Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungssektor gelten. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Erlaubt würden die „am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren“. Mindestens aber müsse ein europäisches Verfahren akzeptiert werden.

Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben. Man soll also den Kaffee oder den Schokoriegel genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf oder den Friseurbesuch. Gleichzeitig betont das Ministerium: Bezahlen mit Bargeld soll auch weiterhin möglich sein, es gehe nur um zusätzliche Optionen.

Soll es Ausnahmen von der Pflicht geben?

Ja, die Pflicht soll nur für Unternehmen gelten. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen auch weiter die Option haben, nur mit Bargeld zu arbeiten. Bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Gelegenheiten packt man also besser weiter die Geldbörse ein. Außerdem will das Ministerium noch prüfen, ob Härtefallregelungen nötig sind.

Was ist die Begründung?

Das Ministerium argumentiert, aktuell wollten viele Menschen mit Karte zahlen. Das werde vor allem in kleineren Geschäften aber oft nicht oder erst ab einem bestimmten Betrag akzeptiert. Digitales Zahlen helfe auch bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität, da solche Zahlungen immer dokumentiert werden.

Tatsächlich steigt die Zahl der Menschen in Deutschland, die digital zahlen. Laut Bundesbank lag der Anteil im vergangenen Jahr bei 55 Prozent der Transaktionen. In 45 Prozent der Einkäufe griffen die Bürger dagegen zu Bargeld.

Warum bieten manche Geschäfte keine Kartenzahlung an?

Das dürfte vor allem an den Kosten liegen. Sie müssen sich dafür nicht nur Lesegeräte anschaffen, sondern teils auch Transaktionsgebühren zahlen. Am günstigsten kommen Geschäfte laut einer Bundesbank-Analyse weg, wenn die Kundschaft mit Schein und Münze zahlt oder die Girocard nutzt. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen höhere Kosten.

Was halten die betroffenen Branchen und Experten von den Plänen?

Gesetzliche Vorgaben seien völlig unnötig, sie schafften nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können.

Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln betont, während der Corona-Pandemie habe sich ein Großteil der Bevölkerung an die bargeldlose Bezahlung gewöhnt. Dennoch sei Bargeld etwa bei älteren Menschen häufig weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel, so der Experte. „Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn.“

Wie geht es mit den Plänen weiter?

Zu den Eckpunkten können jetzt die anderen Ministerien Stellung nehmen. Bis ein Gesetzentwurf geschrieben wird, kann es noch einige Änderungen geben, genauso vor einem Beschluss im Bundestag. Ziel des Finanzministeriums ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt wird.

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Dr. Heinrich Krämer
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