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Startseite»Politik»IKEA setzt sich vor Gericht gegen rechtsextreme Partei durch
Politik

IKEA setzt sich vor Gericht gegen rechtsextreme Partei durch

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 8, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 08.09.2026 • 14:45 Uhr

Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt.

Kolja Schwartz

Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.

Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.

IKEA klagt gegen Markenrechtsverletzung

IKEA gefiel das gar nicht, schließlich handele es sich bei Firmenlogo und den Comic-Figuren um geschützte Marken, die die Partei ohne Genehmigung genutzt habe.

Und so klagte der Möbelkonzern vor dem zuständigen „Unternehmensgericht von Brüssel“ gegen die Vereinigung, die für die Werbekampagne der Partei verantwortlich war. Die berief sich auf die Meinungsfreiheit und sprach von einer politischen Parodie, die es erlaube, die eingetragene Marke auch ohne Genehmigung zu nutzen.

EuGH fordert Abwägung

Das Gericht in Brüssel legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu dem Rechtsstreit vor, weil es sich um europäisches Recht handelt. Der EuGH erteilte der ungefragten Nutzung der IKEA-Marke nun eine klare Absage.

Zwar könne die Meinungsfreiheit durchaus ein Grund sein, eine Marke auch mal ohne Genehmigung zu nutzen. Möglich sei das zum Beispiel, so die Richter, wenn eine Marke genutzt werde, um eine Meinung zu vermitteln, die ohnehin mit dieser Marke, also dem Unternehmen, in Verbindung stehe.

Konzern muss Nutzung für rechtsextreme Ziele nicht hinnehmen

Nicht erlaubt ist die ungefragte Nutzung, wenn sie geeignet ist, dem Markeninhaber, also dem Unternehmen, unverhältnismäßig zu schaden. Dies sei hier aber der Fall.

Bei den Menschen könne der Eindruck entstehen, IKEA würde die politischen Ideen von Vlaams Belang unterstützen, obwohl dies zu den Werten des Unternehmens im Widerspruch steht. Deshalb muss der Konzern – trotz Meinungsfreiheit von Vlaams Belang – die Nutzung nicht hinnehmen.

Endgültig muss nun noch das Gericht in Brüssel über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Nach dem Urteil aus Luxemburg ist das Ergebnis aber mehr als vorgezeichnet.

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Dr. Heinrich Krämer
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