Ziele, Befugnisse, KontrolleWas hinter der Reform der Nachrichtendienste steckt
Aus den Nachrichtendiensten in Deutschland sollen echte Geheimdienste werden. Das Vorhaben der Bundesregierung kommt in einer Zeit, in der sich die Bedrohungslage zuspitzt. Aber was bedeutet der Schritt eigentlich?
Sprengstoff-Drohnen an Flughäfen, Hackerangriffe auf Energieanlagen, Spionage oder Sabotage bei Rüstungsfirmen: Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich verschärft. Das Bundeskabinett beschließt eine umfassende Reform der Nachrichtendienste. Sie sollen in die Lage versetzt werden, fortan auch aktiv gegen Bedrohungen aus dem Ausland vorgehen können. Ein Überblick:
Welche Ziele verfolgt die Regierung?
„Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt der „Bild“-Zeitung. „Es ist höchste Zeit, dass wir uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufstellen. Dazu braucht es operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse, um gegen den modernen Staatsterrorismus und extremistische Gruppen effektiver vorzugehen.“
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann, muss auf die militärische „Zeitenwende“ nun auch die bei den Nachrichtendiensten folgen. Deutschland stecke „mittendrin in einer hybriden Auseinandersetzung mit Russland, aber auch mit anderen Akteuren“, sagte er. Die Regierung müsse deshalb ihre „Nachrichtendienste auf die Höhe der Zeit“ bringen und „vor die Welle kommen“.
Welche neuen Befugnisse sollen die Dienste bekommen?
Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder nun auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit, bei laufenden Cyberangriffen IT-Anlagen unschädlich zu machen. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder bei besonderen Gefährdungslagen soll der BND auch Sabotage im Ausland verüben können.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe vornehmen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Henrichmann nennt als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Dienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Der Referentenentwurf zum BND-Gesetz sah noch vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet ist, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann. Dies stieß aber auf Kritik und wurde aus dem endgültigen Gesetzesentwurf offenbar gestrichen.
Darf der BND künftig auch Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen?
Grundsätzlich nicht. Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen des US-Geheimdienstes CIA, des israelischen Mossad oder der französischen DGSE bleibt der BND damit weit entfernt.
Neu bei der Reform ist aber, dass BND-Mitarbeitende wie Bundeswehrangehörige oder Bundespolizisten künftig keine ausdrückliche Genehmigung für die Mitnahme von Waffen ins Ausland mehr brauchen. Dazu wird das Kriegswaffenkontrollgesetz geändert. Hierbei geht es aber vor allem um den Selbstschutz der Beamtinnen und Beamten.
Was ist bei der Datensammlung geplant?
Beim BND wie beim Verfassungsschutz werden die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden teilweise verlängert. In vielen Details geregelt werden in dem über 730 Seiten langen Gesetzespaket auch die Befugnisse zu umstrittenen Maßnahmen wie der Online-Durchsuchung, Wohnraumüberwachung und Erstellung von Bewegungsprofilen.
Was ändert sich bei der Kontrolle?
Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Stelle gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat. Er wurde schon 2022 auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND geschaffen und erhält im Zuge der Reform über ein eigenes Gesetz nun umfangreichere Kontrollrechte für BND und Verfassungsschutz. Die Überwachung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags soll davon unberührt bleiben.
Warum übt die Datenschutzbeauftragte Kritik?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten.
Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften. Auch die unbefristete Speicherung von personenbezogenen Daten ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig.
Welche weitere Kritik gibt es?
Grüne und Linke kritisieren, dass die Pläne gegen das sogenannte Trennungsgebot von geheimdienstlichen und polizeilichen Befugnissen verstoßen. Dieses gilt als Lehre aus dem Nationalsozialismus, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit umfassenden Machtbefugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie Juden und andere Gruppen vorging.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnt ihrerseits vor einem „massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste“. BND und Verfassungsschutz sollten „mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können“, sagte GFF-Vertreter Kai Dittmann in der „Rheinischen Post“. Er forderte eine grundlegende Überarbeitung des „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurfs.
