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Startseite»Nachrichten»Kritik an „Schattendatenbank“: Schufa droht folgenschwere Sammelklage
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Kritik an „Schattendatenbank“: Schufa droht folgenschwere Sammelklage

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 26, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Kritik an „Schattendatenbank“Schufa droht folgenschwere Sammelklage

Die Schufa speichert Daten länger als gedacht. (Foto: picture alliance / Caro Kadatz)

Recherchen offenbaren: Die Schufa speichert nicht nur aktuelle Daten, sondern auch alte Informationen über frühere Kredite und Verträge. Datenschützern ist das ein Dorn im Auge – es droht eine Sammelklage. Für das Unternehmen könnte es unangenehm werden.

Der Wirtschaftsauskunftei Schufa droht im Streit um die sogenannte Schattendatenbank ein folgenschwerer Rechtsstreit. Die europäische Datenschutzorganisation NOYB („None of Your Business“) in Wien hat das Unternehmen formell abgemahnt und die Vorbereitung einer gerichtlichen Sammelklage bekannt gegeben. Die Schufa wies die Kritik zurück und kündigte an, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen – bis hin zum Bundesgerichtshof.

Hintergrund des Konflikts sind Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“, die Mitte Juli berichtet hatten, dass die Schufa „historische Daten“ aufbewahrt. Dabei handele es sich um Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen – Forderungen und Schulden, die Betroffene häufig schon vor Jahren beglichen hätten. Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter.

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Datenschützer ein weiterer Punkt: Bei förmlichen Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Schufa diese archivierten Daten den Bürgerinnen und Bürgern verschwiegen haben. Das Unternehmen argumentiert, Verbraucher interessierten sich im Wesentlichen für ihren aktuellen Score und die aktuell einfließenden Werte, weshalb man über historische Bestände nicht informiere.

Astronomische Gesamtforderung?

„Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen“, erklärte NOYB-Sprecher Marco Blocher. Weigere sich das Unternehmen, werde man eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einreichen.

Damit nicht genug: NOYB bereitet zudem eine Verbandsklage – eine spezielle Form der Sammelklage – auf immateriellen Schadenersatz vor. Begründet wird dies mit der millionenfachen Verletzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 DSGVO. NOYB hat Betroffene bereits dazu aufgerufen, sich auf einer Interessentenliste zu registrieren.

Sollten die Datenschützer vor Gericht recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben. Da die Schufa Datensätze zu praktisch allen rund 68 bis 69 Millionen Erwachsenen in Deutschland führt, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.

Die Schufa Holding AG sieht ihr Handeln hingegen als rechtmäßig und sachlich geboten an. Die Verarbeitung historischer Daten entspreche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sagte ein Schufa-Sprecher. „NOYB fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre zudem für Verbraucher und Wirtschaft schädlich.“

„… auch wenn wir bis vor den Bundesgerichtshof gehen“

Denn historische Daten und Datentests seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, ihre Qualität zu überprüfen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Daten sicherzustellen. „Die Forderung von NOYB stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“

Allerdings erhalten die Datenschützer aus Wien Schützenhilfe von der deutschen Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch. Die Bürgerrechts- und Transparenzorganisation hatte eine Petition gestartet und Betroffenen ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem bereits mehr als 22.000 Menschen gezielt Auskunft über ihre archivierten Daten verlangt haben.

Geschäftsführer Matthias Spielkamp wies die Darstellung der Schufa, die Bürger hätten an diesen Daten ohnehin kein Interesse, scharf zurück: Dass nun Zehntausende Menschen Einsicht verlangten und die Schufa mit dreimonatigen Verzögerungen reagiere, zeige, dass sich das Unternehmen „zunehmend in Widersprüche verwickelt“. Zusammen mit fast 145.000 Unterstützern der Petition verlangt AlgorithmWatch eine vollständige Auskunftserteilung, die endgültige Löschung der „Schattendatenbank“ sowie ein hartes Durchgreifen des Hessischen Datenschutzbeauftragten bis hin zum höchstmöglichen Bußgeld.

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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