Linke gegen ImmobilienkonzerneÖkonomin Grimm warnt vor Berlin-Wahl vor „Enteignungsfantasien“
In der Hauptstadt macht die Linkspartei die Enteignung von Immobilienkonzernen zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung nach der Wahl im September. „Erfahrungen mit dem Sozialismus sollten noch nicht völlig verblasst sein“, mahnt Wirtschaftsweise Grimm.
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat vor schwerwiegenden Folgen in der Debatte um die Enteignung von Immobilienkonzernen gewarnt. „Wenn Enteignungsfantasien um sich greifen, werden immer Unternehmen, Unternehmer und Hochqualifizierte ihre Tätigkeiten ins Ausland verlagern“, sagte das Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Gerade in Berlin sollten die Erfahrungen mit dem Sozialismus doch noch nicht völlig verblasst sein“, mahnt die Ökonomin.
In Berlin macht die Linkspartei die Enteignung von Immobilienkonzernen zur Bedingung für eine Regierungsbeteiligung nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September. Umfragen zufolge kann sich die Linke Hoffnung machen, womöglich stärkste Kraft zu werden. Inwieweit sich andere Parteien angesichts dieses umstrittenen Vorhabens auf eine Koalition in der Hauptstadt einlassen, ist bisher offen. Der Berliner SPD-Spitzenkandidat sprach sich im Wahlkampf bereits gegen die umstrittenen Enteignungen aus.
Forderungen nach Enteignung sind nach Grimms Überzeugung fern der Realität: „Das folgt dem Narrativ, dass es in der Gesellschaft noch Leute gibt, die genug haben, und wenn man bei denen zugreift, sind die Probleme gelöst“, sagte die Wirtschaftsweise. „Das ist aber eine Illusion – und zudem nicht vereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“
Linke PDS stimmte Privatisierung zu
Im Jahr 2004 hatte der rot-rote Senat aus SPD und PDS – der Vorgängerpartei der heutigen Linkspartei – den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft GSW mit rund 65.000 Wohnungen an ein privates Finanzkonsortium zugestimmt. Im Jahr 2021 stimmte dann in Berlin eine Mehrheit für dem umstrittenen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zu – und damit dafür, Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzen.
Der rot-grüne-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete bisher nur ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein.
Anfang Juli verkündete die Bundesregierung, dass eine Verstaatlichung von Mietwohnungen künftig bundesweit verboten werde. Die schwarz-rote Koalition wolle dazu ein Gesetz verabschieden, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz. CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“.
Wie genau dieses Vorhaben bundesweit geregelt werden soll, ist bisher unklar. Im Beschlusspapier der Regierung heißt es nur: Es werde „durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“.
