Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Deutschlandticket: Verbraucherzentrale kritisiert erneute Preiserhöhung

    Oktober 8, 2026

    Hersteller, Handel und Verbraucherschützer fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten

    Oktober 8, 2026

    „Tankrabatt darf nicht wieder zum Konzernrabatt werden“

    September 30, 2026

    Volksbank-Phishing: Gefälschte Mail droht mit Kontosperre

    September 29, 2026

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026
  • Nachrichten

    „Alles in unserer Macht tun“: Putin verspricht Teheran Hilfe für Ende des Iran-Kriegs

    Oktober 8, 2026

    Tech-Werte unter Druck: Steigende Ölpreise drücken Stimmung an der Wall Street

    Oktober 8, 2026

    Druck zu groß geworden: Markus Waldner wirft völlig überraschend hin

    Oktober 8, 2026

    „Pattsituation? Unwillen!“: Äußerung von Rubio sorgt bei Selenskyj für Empörung 

    Oktober 8, 2026

    Altkanzler besucht Kremlchef: Schröder feiert Putins Geburtstag in Moskau

    Oktober 8, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Beicha: KI-Bild dramatisiert reale Schlägerei bei Oktoberparty

    Oktober 8, 2026

    Facebook-Profilbesucher: Phishing-Falle erkennen

    Oktober 8, 2026

    Das Internet ist jetzt auch künstlich deppert

    Oktober 8, 2026

    Antisemitische Kommentare: Mimikamas Stundenrecherche

    Oktober 8, 2026

    Brennender Bus in Frankreich: Video stammt von 2023

    Oktober 8, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026
  • Politik

    Down-Syndrom: Bundestag will Anwendung von Pränataltests prüfen

    Oktober 8, 2026

    Sondierungsgespräche in Berlin: Praxis-Test für die rot-grün-rote Theorie

    Oktober 8, 2026

    Berngau in der Oberpfalz: Ein Toter nach Schüssen bei Waffenkontrolle

    Oktober 8, 2026

    Nach gescheiterter Hinrichtung: Wie geht es weiter im Fall Pike?

    Oktober 8, 2026

    Anne Carson: Die Punk-Philosophin unter den Nobelpreisträgern

    Oktober 8, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Mehr reduzierte Ware in Läden?: Firmen in der EU dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten
Nachrichten

Mehr reduzierte Ware in Läden?: Firmen in der EU dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 18, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Mehr reduzierte Ware in Läden?Firmen in der EU dürfen unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichten

Ein Modeverband glaubt, die Regelung werde nicht viele Auswirkungen haben. (Foto: picture alliance / imageBROKER)

Das Vernichten von unverkaufter Ware kann günstiger sein, als sie doch noch irgendwie über die Ladentheke zu bringen. In der EU ist diese Praxis nun allerdings verboten. Möglicherweise können Kunden sich bald über etwas mehr reduzierte Ware im Angebot freuen.

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten. Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab sofort und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.

Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.

Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Viel Billigware kommt von außerhalb Europas

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.

Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Experte Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. „Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“

Regeln leicht zu umgehen?

Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.

Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

„Alles in unserer Macht tun“: Putin verspricht Teheran Hilfe für Ende des Iran-Kriegs

Oktober 8, 2026

Tech-Werte unter Druck: Steigende Ölpreise drücken Stimmung an der Wall Street

Oktober 8, 2026

Druck zu groß geworden: Markus Waldner wirft völlig überraschend hin

Oktober 8, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026145 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202612 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202610 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.