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Startseite»Nachrichten»Neue Regeln für Musikwettbewerb : ESC findet 2027 im bulgarischen Badeort Burgas statt 
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Neue Regeln für Musikwettbewerb : ESC findet 2027 im bulgarischen Badeort Burgas statt 

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 13, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Neue Regeln für Musikwettbewerb ESC findet 2027 im bulgarischen Badeort Burgas statt 

Mit ihrem Sieg beim diesjährigen ESC holte Dara den Wettbewerb nach Bulgarien. (Foto: picture alliance / APA-Images)

Der 71. Eurovision Song Contest wird am Schwarzen Meer ausgetragen. Die bulgarische Küstenstadt Burgas wird den Musikwettbewerb ausrichten – verbunden mit einem überarbeiteten Regelwerk. 

Der Eurovision Song Contest (ESC) hat seinen Austragungsort für 2027 gefunden. Die Stadt Burgas an der bulgarischen Schwarzmeerküste setzte sich in der finalen Entscheidung gegen die Hauptstadt Sofia durch. Das gaben die Europäische Rundfunkunion (EBU) und der bulgarische Sender BNT bekannt. Der Mitteilung zufolge steigt das Finale am Samstag, den 15. Mai 2027, in der Arena Burgas. Die Halbfinals finden am 11. sowie am 13. Mai statt. Die bulgarische Sängerin Dara hatte den Wettbewerb in ihr Heimatland geholt. Sie gewann dieses Jahr den ESC in Wien mit ihrem Song „Bangaranga“.

Der 71. ESC wird unter neuen Regeln stattfinden. So hat die EBU das Mindestalter für die Teilnahme angehoben. Die Musiker müssen zum Zeitpunkt der ersten Probe mindestens 18 Jahre alt sein. Zuvor lag die untere Altersgrenze bei 16 Jahren. Mit der Änderung sollen junge Künstler besser vor dem Druck geschützt werden, der mit dem ESC verbunden ist.

Siegerland trägt nicht mehr automatisch aus

Auch das Regelwerk zu den Live-Auftritten hat sich verschärft. Der Leadsänger muss die Hauptmelodie singen, Begleittracks oder andere vorab aufgenommene Audioelemente „dürfen den Live-Gesang weder ersetzen noch unangemessen unterstützen“, teilt die EBU mit. Das solle sicherstellen, dass das Publikum den Leadgesang zu jedem Zeitpunkt höre und die „Integrität jeder Performance“ gewahrt werde.

Eine größere Neuerung betrifft den Austragungsort. Bislang galt: Der Sieger holt den ESC im Folgejahr in sein Land. Das muss in Zukunft nicht immer so sein. Ein Land darf den Wettbewerb nicht ausrichten, „wenn ein bewaffneter Konflikt, eine angespannte geopolitische Lage oder eine andere Situation die Sicherheit oder Stabilität seines Staates oder seiner unmittelbaren Region wesentlich beeinträchtigt“. Ist das der Fall, könne die EBU eine Sicherheitsbewertung beauftragen und sich anschließend mit dem Steuerungskomitee des ESC beraten. Wird gegen das eigentliche Gastgeberland entschieden, bestimmt die EBU eine Alternative.

Quelle: ntv.de, csp/spot

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