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Pflegereform steht an: Warum man den Pflegegrad-Antrag besser nicht aufschiebt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 3, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Pflegereform steht anWarum man den Pflegegrad-Antrag besser nicht aufschiebt

Die Pflegebegutachtung erfasst, wie stark Fähigkeiten und Selbstständigkeit eingeschränkt sind. (Foto: dpa)

Sie brauchen absehbar Pflege? Oder Ihr derzeitiger Pflegegrad kommt Ihnen zu niedrig vor? Dann sollten Sie nun aktiv werden. Die Pflegereform sieht ab 2027 höhere Hürden vor. Was das konkret bedeutet.

Das Pflegeneuordnungsgesetz kommt – und es hat steigende Anforderungen für die Pflegegrade 1 bis 3 im Gepäck. „Wer überlegt, einen Erstantrag oder einen Erhöhungsantrag zu stellen, sollte das vor Jahresende tun“, rät Barbara Bückmann, Expertin bei „Stiftung Warentest Finanzen“. Denn für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen, oft günstigeren Kriterien.

Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können – zum Beispiel die Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst oder Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige.

Neue Grenzen für Pflegegrad 1 bis 3

Was genau ändert sich ab 2027 bei Pflegegraden? Dafür muss man wissen: Ob eine Person einen Pflegegrad bekommt – und wenn ja, welchen – hängt von einer Punktzahl ab. Sie ergibt sich aus der sogenannten Pflegebegutachtung und bildet ab, wie stark Fähigkeiten und Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt sind.

Ab 1. Januar 2027 braucht es für bestimmte Pflegegrade mehr Punkte:

  • Pflegegrad 1 gibt es dann erst ab 15 Punkten (statt bislang 12,5).

  • Pflegegrad 2 besteht dann ab 30 Punkten (statt 27).

  • Pflegegrad 3 benötigt künftig 50 Punkte (statt 47).

Wer Sorge hat, seinen bereits bewilligten Pflegegrad zu verlieren, kann aufatmen. „Für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Personen gilt ein Bestandsschutz“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium online.

Schritt für Schritt: So läuft ein Pflegegrad-Antrag ab

Einen Pflegegrad beantragt man bei der zuständigen Pflegekasse. Sie ist an die Krankenkasse, bei der man gesetzlich oder privat versichert ist, angegliedert. Für eine erste Einschätzung, ob sich ein Pflegeantrag überhaupt lohnt, kann man auf einen Rechner der Verbraucherzentralen zurückgreifen.

Erster Schritt ist, einen formlosen Antrag zu stellen. Das geht online, per Post oder am Telefon. 

Dann folgt die Pflegebegutachtung. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich bei gesetzlich Versicherten, Medicproof bei privat Versicherten, um einen Termin auszumachen. Die Begutachtung findet meist zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung statt. Für den Termin sollte man Arztberichte, den Medikationsplan, eine Hilfsmittelliste und Notizen zum Tagesverlauf parat haben, rät die Stiftung Warentest. Gut ist auch, wenn bei dem Termin eine Vertrauensperson anwesend ist. 

Im Anschluss bewilligt die Pflegekasse den Antrag – oder lehnt ihn ab. Laut der Verbraucherzentrale muss sie innerhalb von 25 Arbeitstagen nach der Antragstellung entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. 

Pflegekasse lehnt Antrag ab? Das kann man tun

Wurde der Pflegegrad abgelehnt oder fällt niedriger aus als erwartet, kann man bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Das sollte man innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheides tun. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Den Widerspruch muss man dabei nicht zwingend begründen, es ist laut dem Portal Gesund.bund.de aber ratsam, das zu tun – es erhöht die Erfolgschancen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass fast ein Drittel der Widersprüche erfolgreich sind.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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