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Referentenentwurf durchgestochen: Steuerreform gleicht kalte Progression vorerst nicht aus

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 8, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Referentenentwurf durchgestochenSteuerreform gleicht kalte Progression vorerst nicht aus

Der Referentenentwurf aus dem Hause Klingbeil entspricht in wesentlichen Punkten den Vereinbarungen von Anfang Juli, birgt aber auch eine Enttäuschung. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

In den vergangenen Jahren glich die Bundesregierung die kalte Progression aus. Doch mit ihrer Steuerreform will die Bundesregierung genau das nicht mehr tun. Das zeigt ein Referentenentwurf aus dem Finanzministerium. Damit reduzieren sich erwartete Entlastungen.

Die von der Bundesregierung geplante Steuerreform sieht bisher keinen Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“ vor. Das geht aus einem Referentenentwurf für das entsprechende Gesetz aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Man spricht von kalter Progression, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt. In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. Allerdings wird der sogenannte Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt. 

Mit dem Referentenentwurf treibt das Finanzministerium die von Union und SPD vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran. Wie aus diesem ersten regierungsinternen Papier hervorgeht, soll bis 2028 unter anderem der Grundfreibetrag steigen – der Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss.

Der Spitzensteuersatz soll erst bei höheren Einkommen greifen. Im Gegenzug werde die Bundesregierung bei der sogenannten Reichensteuer mehr einnehmen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift bei Singles derzeit ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 Euro, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 Euro.

Insgesamt belaufen sich die Entlastungen für die Bürger nach Zahlen aus dem Finanzministerium ab 2028 auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Das komme in zwei Stufen: Im Jahr 2027 sollten Maßnahmen in Höhe von rund drei Milliarden wirken, im Jahr darauf in Höhe von rund sieben Milliarden. Das entspricht im Wesentlichen den Punkten, auf die sich Union und SPD Anfang Juli geeinigt hatten.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich noch in einer sehr frühen Phase. Nachdem das Finanzministerium einen Gesetzentwurf erstellt hat, wird dieser mit den anderen Ministerien abgestimmt. Diese können also Änderungswünsche abgeben. Wenn das Kabinett sich geeinigt hat, kann es den Gesetzentwurf beschließen. Daraufhin beschäftigen sich die Fraktionen im Bundestag damit, wo weitere Änderungen erfolgen können. Ein Referentenentwurf ist also keineswegs das letzte Wort im Prozess, sondern eher der Beginn. Nichtsdestotrotz bildet er die Grundlage für weitere Verhandlungen.

Bei der Steuerreform befindet sich die Bundesregierung in einer paradox anmutenden Lage: Trotz immenser Sonderschulden ist das Geld äußerst knapp. Das liegt daran, dass die Ausnahme bei der Schuldenbremse nur für Verteidigung gilt und das Sondervermögen Infrastruktur für Investitionen in Straßen, Brücken, Schulen und Ähnliches vorgesehen ist. Bei den Verhandlungen zur Steuerreform hatte die SPD beispielsweise eine Reform der Erbschaftsteuer gefordert, was die Unionsparteien aber ablehnten.

FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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