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Startseite»Nachrichten»Rettungseinsatz in den Alpen: Bergnot: Zahlt Versicherung bei Fahrlässigkeit?
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Rettungseinsatz in den Alpen: Bergnot: Zahlt Versicherung bei Fahrlässigkeit?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 25, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Rettungseinsatz in den AlpenBergnot: Zahlt Versicherung bei Fahrlässigkeit?

Teure Rettung in den Bergen: Bergungs- und Rettungskosten können richtig ins Geld gehen. Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. (Foto: dpa)

Nach zum Teil aufsehenerregenden Rettungsaktionen in den Alpen stellen sich nicht wenige die Frage, ob ein Versicherungsschutz auch bei fahrlässigem Verhalten greift. Klar ist, bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung ausschließen.

Wer sich beim Wandern oder Bergsteigen überschätzt oder schlecht ausgerüstet ist, verliert dadurch nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht automatisch seinen Versicherungsschutz.

Fahrlässigkeit allein reiche in der Regel nicht für einen Ausschluss, so ein GDV-Sprecher. Entscheidend sei, welche Leistungen im konkreten Vertrag vereinbart sind. „Bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung dagegen ausschließen.“

Welche Policen bei Bergungskosten einspringen

Generell gilt: Bei Notlagen in den Bergen kann etwa eine private Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung für die Kosten einspringen, wenn Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind. Weil Hubschraubereinsätze laut GDV sehr teuer sind, sollte man Bergungs- und Rettungskosten dann in Höhe von mindestens 10.000 Euro absichern.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, die sich laut dem Verband nach den Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes richten, reichen demnach in aller Regel nicht aus, um die Kosten zu decken.

Die Krankenkasse übernehme zwar grundsätzlich die medizinisch notwendige Rettung, aber nicht automatisch jede Bergung aus unwegsamem Gelände. Und reine Such-, Bergungs- oder Rückholkosten könnten ausgeschlossen sein.

Regeln des Bergsteigens missachtet – Versicherung in Gefahr

Beim Deutschen Alpenverein (DAV), der nach eigenen Angaben mehr als 1,6 Millionen Mitglieder hat, sind die Mitglieder über den Alpinen Sicherheitsservice ASS versichert. Dort gebe es in den Versicherungsbedingungen mehrere Ausschlusskriterien, wie ein DAV-Sprecher auf Anfrage mitteilt.

Unter anderem besteht kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführten Schäden, „insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens“.

Rettungsaktion von Familien sorgt für Aufsehen

Anfang des Monats hatte eine Rettungsaktion in den österreichischen Alpen für Aufsehen gesorgt: Drei Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen waren in Bergnot geraten.

Wie die Tiroler Polizei mitteilte, mussten Rettungskräfte 36 Personen aus hochalpinem Gelände bergen, 14 davon unter Einsatz von zwei Helikoptern. Es wurde niemand verletzt, doch die offenbar nicht bergerfahrenen Wanderer würden eine Rechnung zur Bezahlung des Einsatzes erhalten, sagte ein Polizeisprecher. Ob sie versichert sind und, wenn ja, die Versicherung die Kosten erstattet, ist nicht bekannt.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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