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Politik

Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht | tagesschau.de

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 23, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 23.06.2026 • 06:15 Uhr

Der Rundfunkbeitrag sollte eigentlich zum 1. Januar 2025 um 58 Cent steigen. Weil die Bundesländer die Erhöhung nicht umgesetzt haben, zogen ARD und ZDF nach Karlsruhe. Heute wird verhandelt.

Kolja Schwartz

Frank Bräutigam

Worum geht es?

Der Rundfunkbeitrag beträgt momentan 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. 2024 hatte die dafür zuständige unabhängige Kommission empfohlen, ihn um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Doch die Regierungschefs der Bundesländer beschlossen, der Empfehlung der Länder nicht zu folgen.

ARD und ZDF haben Ende 2024 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie sehen ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt. Denn: Die Länder seien verpflichtet, der Empfehlung zu folgen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarfsgerecht zu finanzieren, damit der Programmauftrag erfüllt werden kann.

Wer entscheidet über den Programmauftrag?

Das Bundesverfassungsgericht hat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielen Urteilen der letzten Jahrzehnte Grundsätze aufgestellt. Danach legen die 16 Bundesländer den allgemeinen Programmauftrag fest. Sie dürfen also zum Beispiel entscheiden, wie viele Programme die öffentlich-rechtlichen Sender für Fernsehen und Radio produzieren sollen und welche Angebote sie im Internet machen.

Geregelt ist der Programmauftrag im Medienstaatsvertrag. Die Sender müssen dann genügend Geld bekommen, um diesen Programmauftrag erfüllen zu können. Das nennt sich „bedarfsgerechte Finanzierung“.

Wichtig ist: Auch wenn die Politik den Programmauftrag gestaltet – in die journalistischen Inhalte darf sie sich nicht einmischen. Das ergibt sich aus der in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit. Aus ihr folgt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern organisiert sein muss. Die Politik darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk also nicht bei konkreten Inhalten Vorgaben machen. Und sie darf auch nicht durch Kürzungen bei der Finanzierung auf die Berichterstattung Einfluss nehmen.

Wie wird der Rundfunkbeitrag ermittelt?

Dafür gibt es ein gesetzliches Verfahren, das in drei Schritte aufgeteilt ist. Zweck dieses Verfahrens ist es, die bedarfsgerechte Finanzierung festzulegen und eine Einflussnahme auf Inhalte durch die Politik zu verhindern, also die Staatsferne zu garantieren.

In Schritt eins melden die Rundfunkanstalten ihren errechneten Bedarf an – also wieviel Geld sie aus ihrer Sicht benötigen, um den vorgegebenen Programmauftrag zu erfüllen.

In einem zweiten Schritt prüft die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), ob dieser Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Dann empfiehlt die KEF den konkreten Rundfunkbeitrag für die nächste Beitragsperiode.

In einem dritten Schritt müssen die Bundesländer, also am Ende die 16 Landesparlamente, die Empfehlung der KEF umsetzen.

Wie verbindlich ist die KEF-Empfehlung?

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Länder nur gemeinsam von der KEF-Empfehlung abweichen. Und nur, wenn sie dafür besondere, nachprüfbare Gründe angeben. So hat es das Gericht 2021 klargestellt. Aus programmlichen und medienpolitischen Zwecken dürfen sie eine Erhöhung nicht ablehnen. Das wäre nicht mit der Rundfunkfreiheit und Staatsferne der Sender vereinbar.

Was hatte die KEF vorgeschlagen?

Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent pro Monat empfohlen. Ab dem 1. Januar 2025. Der Rundfunkbeitrag hätte also von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro pro Haushalt steigen sollen.

Mit welcher Begründung haben die Länder der Erhöhung nicht zugestimmt?

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen im Dezember 2024, an der bisherigen Höhe des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Monat festzuhalten. Zur Begründung verwiesen sie in erster Linie auf angestoßene Strukturreformen bei ARD und ZDF. Außerdem verwiesen sie auf eine Sonderrücklage, die die Sender zur bedarfsgerechten Finanzierung nutzen könnten. Vor allem die Länder Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg lehnten eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 konsequent ab.

Mit welcher Begründung klagen ARD und ZDF in Karlsruhe?

ARD und ZDF verweisen auf das verfassungsgemäße Verfahren, das eine bedarfsgerechte Finanzierung garantieren soll. Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk müsse auch unabhängig und staatsfern finanziert werden. Dafür gebe es das Verfahren, an das sich die Länder nicht gehalten hätten. Die Sender sehen sich darin in ihrer Rundfunkfreiheit verletzt.

Was hat sich seitdem getan?

Wichtig für das Verfahren ist: Inzwischen hat die KEF ihre Empfehlung für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags geändert. In ihrem Zwischenbericht vom Februar 2026 empfiehlt sie nur noch eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 28 Cent auf 18,64 Euro. Und dies auch nicht rückwirkend zum Januar 2025, sondern erst zum 1. Januar 2027.

Es habe sich in der Zwischenzeit herausgestellt, die Sender würden mehr Geld einnehmen, als das 2024 absehbar war. Dies liege zum einen daran, dass es mehr Haushalte in Deutschland gebe, also mehr Menschen den Beitrag zahlen würden. Zum anderen hätten die Sender durch die gestiegenen Zinsen mehr Zinseinnahmen erhalten und bei Investitionen gespart.

Worum wird es in der Verhandlung gehen?

In der Verhandlung wird es zum einen um das Verfahren zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gehen, also zum Beispiel um die Frage, wie die Länder eine Abweichung von der Empfehlung erörtern und begründen müssen. Zum anderen geht es um die Frage, welche inhaltlichen Vorgaben das Grundgesetz an eine Abweichung stellt. Das Gericht wird darüber entscheiden, ob die Länder die Erhöhung zum 1. Januar 2025 mit den vorgebrachten Gründen ablehnen durften oder ob sie damals verfassungswidrig gehandelt haben.

Wegen der neuen KEF-Empfehlung von 2026 dürfte es im Urteil wohl nicht mehr um eine rückwirkende Erhöhung des Rundfunkbeitrags gehen. Für die Diskussion über eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 wird der Ausgang des Verfahrens aber wichtig sein.

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Heute wird den ganzen Tag verhandelt, ein Urteil gibt es noch nicht. Mit einer Entscheidung ist vermutlich bis zum Ende des Jahres zu rechnen.

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Dr. Heinrich Krämer
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