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Startseite»Nachrichten»Staatlicher Zuschuss pro Monat: Kabinett will Frühstartrente beschließen
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Staatlicher Zuschuss pro Monat: Kabinett will Frühstartrente beschließen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Staatlicher Zuschuss pro MonatKabinett will Frühstartrente beschließen

Zur Einschulung könnte es für die Kinder künftig auch ein Altersvorsorgedepot geben, das auch der Staat bespart. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Koalition will die private Altersvorsorge attraktiver machen. Künftig soll für Kinder ab sechs Jahren ein Altersvorsorge-Depot angelegt werden können, in das auch der Staat bis zu 18. Geburtstag einzahlt.

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Am heutigen Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP

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