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Startseite»Politik»Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo eröffnet
Politik

Strafverfahren gegen Sänger Xavier Naidoo eröffnet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.09.2026 • 17:39 Uhr

Xavier Naidoo muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Das Landgericht Mannheim hat eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft von 2023 zugelassen.

Gegen den Mannheimer Sänger Xavier Naidoo hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Dem Gericht zufolge wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023 zugelassen. In dieser wird dem 54-Jährigen Volksverhetzung vorgeworfen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Xavier Naidoo soll den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben

Der Anklage zufolge soll Naidoo zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben – in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung einer fremden Audiobotschaft und eines Videos. Außerdem soll der Musiker einen Menschen, der der „Amadeu Antonio Stiftung“ zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung lässt Gericht nicht zu

Die übrigen Anklagepunkte des zweiten Verfahrens – ebenfalls wegen Volksverhetzung – wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.

Anwälte: Vorwurf der Volksverhetzung sei unberechtigt

Die Anwälte von Naidoo, Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß teilten mit: „Das Landgericht Mannheim ist nach intensiver Prüfung weit überwiegend unserer Auffassung gefolgt und hat die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt.“ Der Punkt, in dem die Klage zugelassen wurde, trage den Vorwurf der Volksverhetzung ihrer Auffassung nach nicht, so die Anwälte. Ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ab und distanziere sich von jeder Form der Diskriminierung.

Entschuldigungsvideo von Naidoo vor vier Jahren

Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. „Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue“, sagte er damals. Seine Anwälte betonten zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab.

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