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Startseite»Nachrichten»Streit um Aufnahmeprogramm: Bundesverfassungsgericht stärkt Afghanen den Rücken
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Streit um Aufnahmeprogramm: Bundesverfassungsgericht stärkt Afghanen den Rücken

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 24, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Streit um AufnahmeprogrammBundesverfassungsgericht stärkt Afghanen den Rücken

Deutschland durfte die Programme laut einer Entscheidung in Karlsruhe nicht pauschal einstellen. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Dezember 2025 zieht die Bundesregierung Aufnahmezusagen für Afghanen zurück. Davon betroffen ist auch eine Frau, die für sich und ihren beiden Söhne Einreisevisa möchte. Nun erringt sie in Karlsruhe einen Erfolg: Laut den Richtern müssen Visa für Afghanen einzeln geprüft werden.

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.

Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa möchte und sich derzeit in Pakistan aufhält. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa zuletzt verneint.

Diese Entscheidung hob der Zweite Senat in Karlsruhe auf. Das Gericht habe die Reichweite des aus dem Grundgesetz folgenden allgemeinen rechtsstaatlichen Willkürverbots verkannt.

Der Senat verwies die Sache an das OVG zurück. Dieses werde auch – gegebenenfalls im Rahmen einer Zwischenentscheidung – über die Anträge auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur vorübergehenden Fortsetzung der Unterstützung der Beschwerdeführenden in Pakistan zu entscheiden haben, teilte das Verfassungsgericht mit.

Dabei wird das OVG laut dem Beschluss „davon auszugehen haben“, dass Deutschland von Verfassung wegen verpflichtet ist, die Unterstützung der Frau und ihrer Kinder in Pakistan bis zu einer Visaerteilung oder bis zu einer verfassungsgemäßen Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums von den Aufnahmeprogrammen fortzuführen.

Bis dahin müsse sich die Bundesrepublik weiter gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Kläger nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, hieß es. Deutschland sei es untersagt, die (freiwillige) Unterstützung willkürlich zu beenden.

Die islamistischen Taliban hatten im Zuge des Abzugs der internationalen Truppen aus dem Land im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die Bundesregierung versprach ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme in Deutschland. Viele Betroffene warten seit Monaten oder Jahren in Pakistan auf ihre Einreisevisa.

Bundesregierung zog Zusagen zurück

Im Mai 2025 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Bundesinnenministerium dann die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe.

Nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz kann Ausländern aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wörtlich heißt es in dem Gesetz: „Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) handelt es sich bei der Klage, über die nun entschieden wurde, um eine von 31 Verfassungsbeschwerden, die mithilfe einer Muster-Verfassungsbeschwerde der GFF eingereicht wurden. Die Entscheidung könne das Schicksal von rund 400 weiteren Afghaninnen und Afghanen „zum Positiven oder Negativen wenden“, teilte der Verein vorab mit. „Überwiegend betroffen sind Familien und alleinstehende Frauen mit Kindern.“

Die Betroffenen lebten demnach in Pakistan in Unterkünften der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und warteten dort auf ihre Einreise nach Deutschland. „Bei einem negativen Urteil droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan und damit Haft, Folter und Tod“, teilte die GFF mit. Die Antragstellerin in dem konkreten Verfahren sei aufgrund ihres Einsatzes für die Rechte von Frauen in Afghanistan besonders von den Taliban bedroht.

Quelle: ntv.de, are/dpa

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