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Startseite»Politik»Umsetzung von EU-Recht: Marmelade darf wieder Marmelade heißen
Politik

Umsetzung von EU-Recht: Marmelade darf wieder Marmelade heißen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 14.06.2026 • 10:25 Uhr

Was bislang Konfitüre heißen musste, darf nun wieder Marmelade genannt werden. Eine entsprechende EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden. Auch bei der Kennzeichnung von Honig gibt es Änderungen.

Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Verbraucher mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.

Bislang schrieb EU-Recht vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als Marmelade bezeichnet werden dürfen. Alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden.

Bisherige Regelung geht auf Briten zurück

Die bisherige Regel ging auf einen Verhandlungserfolg des Vereinigten Königreichs zurück, wo traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellte Marmelade auch Marmelade genannt wird. Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte der damalige Europaabgeordnete Jakob von Weizsäcker 2017 vorgeschlagen, dass Marmelade – egal aus welcher Frucht – auch wieder so heißen dürfe.

Die EU hatte daraufhin die sogenannte Frühstücksrichtlinie geändert. Nun wurden die europäischen Regeln in nationales Recht umgewandelt.

Um Verwechslungen mit Marmelade aus Beeren oder anderen Obstsorten zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun jedoch Zitrusmarmelade genannt werden, wobei das Wort Zitrus auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden kann.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer aufgeführt werden, wenn es mehrere gibt. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.

Nun müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge gemäß ihres Anteils angegeben werden sowie ihr Gewichtsanteil in Prozent angegeben werden. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch verkauft werden.

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