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Politik

Was eine AfD-Regierung für den Verfassungsschutz bedeuten könnte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 11.09.2026 • 14:22 Uhr

Der Landesverfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Nun könnte die Partei dort regieren. Was hieße das für die Behörde und den Informationsaustausch?

Von Antonetta Stephany und Alexandra Tadey, ARD-Rechtsredaktion

Als nach dem Zweiten Weltkrieg das Grundgesetz geschaffen wurde, wollte man sicherstellen, dass sich Entwicklungen wie das Scheitern der Weimarer Republik und die anschließende Gewaltherrschaft des NS-Regimes in Deutschland niemals wiederholen können. Deutschland sollte eine „wehrhafte Demokratie“ sein.

Dazu sieht das Grundgesetz verschiedene Mechanismen vor, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Beispielsweise den Verfassungsschutz, der auch als „Frühwarnsystem der Demokratie“ bezeichnet wird.

Der Verfassungsschutz und seine Aufgaben

In Deutschland gibt es auf Bundesebene das Bundesamt für Verfassungsschutz und zusätzlich in jedem Bundesland ein Landesamt oder eine Abteilung für Verfassungsschutz. Diese 17 Stellen bilden insgesamt den Verfassungsschutz. Die Landesbehörden beobachten dabei extremistische Gruppierungen in den Ländern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert und unterstützt die Arbeit der Länder und beobachtet selbst extremistische Bestrebungen, die bundesweite Bedeutung haben.

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, als Inlandnachrichtendienst die Grundprinzipien der Verfassung zu schützen. Dazu gehört laut Gesetz vor allem „die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen“. Und zwar unter anderem über „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ – also zum Beispiel gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde.

Es geht in der Praxis vor allem um die Beobachtung von Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischem Extremismus oder auch Spionage- und Cyberabwehr.

Beobachtung der AfD

Im Bereich Rechtsextremismus beobachtet der Verfassungsschutz auch den Bundesverband und die meisten Landesverbände der AfD. Konkret heißt das: Der Verfassungsschutz sammelt Informationen zu den Landesverbänden und ihren Mitgliedern und wertet diese aus. Dazu werden zum einen öffentlich verfügbare Quellen genutzt. Als Inlandsnachrichtendienst kann der Verfassungsschutz aber auch einzelne Personen verdeckt observieren, unter engen rechtlichen Voraussetzungen ihre Handys oder Computer überwachen oder sogenannte Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen.

Welche Mittel der Verfassungsschutz in welchem Umfang einsetzen darf, hängt davon ab, wie die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind. Dazu werden die Gruppierungen eingestuft. So ist die AfD in vielen Bundesländern als „Verdachtsfall“ eingestuft, in einigen Bundesländern – und so auch in Sachsen-Anhalt – als gesichert rechtsextremistisch.

Bereits der Verdachtsfall gibt dem Verfassungsschutz die Möglichkeit, AfD-Mitglieder zu überwachen. Bei AfD-Mitgliedern von Landesverbänden, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, sind die Möglichkeiten noch weitergehend. Für die Beobachtung speziell von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten hat das Bundesverfassungsgericht allerdings hohe Hürden aufgestellt.

Bei allem, was der Verfassungsschutz tut, gilt wie bei allen staatlichen Behörden: Er ist an Recht und Gesetz gebunden. Daraus folgt: Unabhängige Gerichte können seine Arbeit überprüfen. Deshalb klagt die AfD vor vielen Gerichten in ganz Deutschland gegen ihre Einstufungen. Außerdem kontrollieren auch der Bundestag und die Landtage den Verfassungsschutz, dort gibt es verschiedene Kontrollgremien.

Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt

Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Alternative für Deutschland (AfD) wird vom dortigen Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Mit seinen Aussagen und Forderungen verstößt er laut Verfassungsschutz gegen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – wie den Grundsatz der Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Rassistische Forderungen seien Teil der Prägung des Verbands, Menschen würden aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität abgewertet.
Die AfD Sachsen-Anhalt klagt gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das Verfahren ist derzeit ausgesetzt.

Was ein AfD-Innenminister tun und wie der Bund reagieren könnte

Der Verfassungsschutz untersteht sowohl beim Bund als auch in den Ländern den jeweiligen Innenministerien. Er wird vom Innenministerium beaufsichtigt, und der Innenminister kann dem Verfassungsschutz Weisungen geben. So könnte ein AfD-Innenminister in Sachsen-Anhalt womöglich anweisen, welche Gruppierungen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Auch könnte er anweisen, dass der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt nicht mehr als gesichert rechtsextrem bewertet wird und nicht mehr beobachtet werden darf.

Aber: Hier könnte dann der Bund einspringen, also das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben nämlich grundsätzlich dieselben Aufgaben. Nimmt eine Landesbehörde diese Aufgaben oder Teile dieser Aufgaben nicht mehr wahr, kann der Bund diese Aufgaben übernehmen. Wenn also der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt im Bereich Rechtsextremismus – oder auch in anderen Bereichen – seine Arbeit nicht mehr leisten würde, könnte diese Arbeit der Bund übernehmen.

Was ein AfD-Innenminister direkt tun könnte: den Leiter des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt austauschen. Der ist nämlich ein sogenannter politischer Beamter. Politische Beamte können von der Regierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Für die übrigen Mitarbeiter in der Verfassungsschutzbehörde gilt das aber nicht, die können als Beamte oder Tarifbeschäftigte gar nicht oder zumindest nicht so leicht entlassen werden. Da gibt es rechtlich hohe Hürden.

Weitergabe geheimer Informationen

Ein weiterer Teil der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden ist der Austausch über den gemeinsamen Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern. Denn Zusammenhänge werden oftmals erst deutlich, wenn Informationen aus möglichst vielen Quellen genutzt werden können. Dabei gilt das sogenannte Kooperationsgebot: Informiert werden immer nur die Stellen, die die Information brauchen.

Dabei gibt es drei verschiedene Formen der Kooperation:

  • Erstens können die Verfassungsschutzbehörden Daten direkt untereinander austauschen, meist bilateral. Findet zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg heraus, dass ein Anschlag in Hessen droht, geben sie diese Information direkt dorthin weiter.
  • Zweitens gibt es ein gemeinsames Datenverarbeitungssystem (NADIS), in dem Informationen aller Art abgelegt sind und auf das alle Verfassungsschutzbehörden Zugriff haben.
  • Drittens gibt es gemeinsame Abwehrzentren, beispielsweise das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum. Hier tauschen sich die Verfassungsschutzbehörden mit anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aus, um schnellstmöglich auf Gefahren für Deutschland reagieren zu können.

Sorge in Bezug auf Informationsaustausch

Der Informationsaustausch macht Verfassungsschützern mit Blick auf eine mögliche AfD-Regierung und insbesondere einen AfD-Innenminister schon seit einigen Monaten Sorgen. Diese Sorge teilt auch Luca Manns, Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln. Gefahrenpotenzial sieht er insbesondere beim gemeinsamen Informationsportal NADIS und den Abwehrzentren. „Zumindest das Risiko dafür, dass Daten über die Beobachtung Rechtsextremer und russischer Spione abfließen, dürfte durch die bekannten Nähebeziehungen zu AfD-Politikern steigen.“

Es liege zwar immer im Ermessen der jeweiligen Verfassungsschutzbehörde, welche Information sie mit wem teilt. „Man wird also besonders sensible Erkenntnisse wahrscheinlich künftig zurückhaltender teilen und mehr auf dem kleinen Dienstwege untereinander arbeiten“, schätzt Manns. Im Rahmen der ersten Stufe, der direkten Übermittlung zwischen Verfassungsschutzbehörden, wären dadurch schon viele Gefahren gebannt.

Aber in NADIS stünden Millionen Datensätze zur Verfügung – und man könne auch in einem Abwehrzentrum den Kollegen aus Sachsen-Anhalt nicht einfach vor die Tür schicken. Auf diese Mittel wird der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt nach Ansicht Manns‘ zumindest so lange weiter zugreifen können, bis das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Land einen Geheimnisverrat nachweisen könnte. Eine „Wunderlösung für dieses Problem“ sieht Manns aktuell nicht.

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