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Startseite»Politik»Weiter viel Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
Politik

Weiter viel Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 22, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 22.06.2026 • 19:11 Uhr

Im Bundestag üben Experten und Verbände harte Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken will ein Verband nun gegen das Gesetz klagen.

Jannik Pentz

Katherina Reiche zeigte sich sichtlich zufrieden. „Es war jetzt mal wichtig, Entspannung zu schaffen“, sagte die Wirtschaftsministerin noch vor einigen Tagen auf einem Kongress in Berlin. Immerhin habe die Regierung ein hoch umstrittenes Gesetz vom Tisch genommen und nun etwas Pragmatisches geschaffen.

Im Bundestag kann von „Entspannung“ allerdings keine Rede sein – im Gegenteil. Die Pläne der Regierung beim Gebäudemordernisierungsgesetz sorgen weiterhin für heftige Debatten. In einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie haben nun zahlreiche Experten und Verbände teils deutliche Kritik geübt.

Deutsche Umwelthilfe will klagen

Größter Kritikpunkt: der Klimaschutz. „Sollte der Betrieb von Heizkesseln auf unbestimmte Zeit zugelassen werden, verstößt dies gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Klimaneutralität zu erreichen“, sagen die Rechtsanwälte Geulen und Klinger in einer Stellungnahme vor dem Ausschuss. Vor allem das abgeschaffte Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widerspricht nach Ansicht der Juristen der verfassungsrechtlich erforderlichen Klimaneutralität.

Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte vor einigen Tagen in einem Gutachten verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

Das Bundeswirtschaftsministerium widerspricht. Auf Anfrage der ARD heißt es, man habe das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ausführlich geprüft. Es sei europarechts- und verfassungsrechtskonform. Auch der Jurist Johann-Christian Pielow, der auf Antrag der Unionsfraktion im Ausschuss aussagte, sieht keinen Verfassungsbruch. Das Klimaschutzrecht der EU stehe dem nicht im Wege und es sei das Recht des Bundestags, die Gesetzgebung zum Klimaschutz zu ändern.

Debatte über Regeln für Mieter und Vermieter

„Da ich als Mieterin keine Wahlfreiheit habe, muss ich die Kröte schlucken, die mein Vermieter mir vorsetzt“, sagt Ruth Carcassonne, eine Mieterin, die auf Antrag der Linken vor dem Ausschuss aussagte. Denn auch die neuen Regeln für Mieter und Vermieter sorgen für heftige Diskussionen.

Der Deutsche Mieterbund warnt vor dem Ausschuss vor „erheblichen Kostenrisiken für Mieter“. Der bislang getroffene Kompromiss, eventuelle Mehrkosten durch fossiles Heizen zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen, geht dem Mieterbund nicht weit genug.

Anders sieht das der Eigentümerverband Haus und Grund. Er kritisiert in seiner Stellungnahme, das neue Gesetz verlagere verbrauchsabhängige Kosten auf Vermieter, obwohl diese auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Mieter nur begrenzten Einfluss hätten.

Kommunen beklagen Unsicherheit

Heftige Kritik kommt auch von den Städten und Kommunen. Viele Gemeinden hatten in den vergangenen Jahren ihre Wärmeplanung vorangetrieben und sich dabei auf ein Heizen ohne Öl und Gas eingestellt. Dass nun plötzlich beides wieder möglich sein soll, ist für viele ein teures Problem. So müssten neben den Netzen für Fernwärme auch Gasnetze weiter betrieben werden. „Es braucht klare Planungssicherheit und eine Vermeidung von Doppelstrukturen“, sagt eine Vertreterin vor dem Ausschuss.

Deutliche Worte findet auch der Deutsche Gewerkschaftsbund. Das neue Gesetz sei „klimapolitisch fragwürdig und in hohem Maße bürokratisch“. Es gefährde einen sozialverträglichen Wandel bei der Wärmewende.

Insgesamt könnte die laute und deutliche Kritik der Experten noch zu Konsequenzen führen. Nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung befindet sich das Gebäudemodernisierungsgesetz derzeit in der Parlamentarischen Beratung. Es ist deshalb gut möglich, dass die Abgeordneten noch die ein oder andere Änderung beschließen.

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