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Politik

Zollgebühr für kleine Pakete von Temu und Shein

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 1, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 01.07.2026 • 10:14 Uhr

Die EU will Billigprodukte aus China eindämmen. Schrittweise wird eine Zollreform umgesetzt. Jetzt fällt auch für kleine Pakete chinesischer Billiganbieter Zoll an. Was heißt das für Verbraucher?

Von Sarah López, ARD Brüssel

Es sind Massen an Kleinsendungen, die jeden Tag aus Drittstaaten in die Europäische Union geschickt werden. Vergangenes Jahr waren es im Durchschnitt mehr als 16 Millionen Pakete pro Tag – deutlich mehr als in den Vorjahren.

„Die Beamten sind total überlastet und können einfach nicht mehr gewährleisten, dass gescheit kontrolliert wird“, sagt Anna Cavazzini. Die EU-Parlamentarierin von den Grünen hat sich die Arbeit des Zolls an großen europäischen Häfen wie Antwerpen und Rotterdam angeschaut.

Der Großteil der Pakete, die dort aus Drittstaaten ankommen, stammt aus China. Billiganbieter wie Temu, Shein und AliExpress sind dabei besonders erfolgreich – obwohl es zuletzt einige Berichte darüber gab, dass minderwertige Produkte auf chinesischen Plattformen verkauft wurden. Es geht zum Beispiel um Ladegeräte, die in Flammen aufgehen können, oder Kinderkleidung, die giftige Stoffe enthält.

Millionenstrafe gegen Temu

Ende Mai hat die Europäische Kommission eine 200-Millionen-Euro-Strafe gegen Temu verhängt. Die Begründung: Die Plattform gehe nicht ausreichend gegen illegale Produkte auf ihrer Seite vor. Temu hat bis Ende August Zeit, Stellung zu dem Vorwurf zu beziehen.

In der EU konnten die chinesischen Billiganbieter bisher von einer Zollfreigrenze profitieren. Für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro musste in der EU kein Zoll gezahlt werden. „Die Plattformen stehen einem System bei uns gegenüber, das eigentlich aus einer anderen Zeit kommt“, sagt Kerstin Ptak, Referentin für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg.

Neue Abgabe pro Produktkategorie

Dieses System hat es den ausländischen Unternehmen ermöglicht, Sendungen beispielsweise aufzuteilen und in mehreren kleinen Paketen zu schicken, um keinen Zoll zahlen zu müssen. Außerdem wurden Pakete mit einem Warenwert von über 150 Euro teilweise falsch gekennzeichnet, sodass die Unternehmen ebenfalls nicht zahlen mussten.

Seit dem 1. Juli gilt nun eine Übergangslösung. Die Unternehmen müssen auch für kleine Pakete eine Zollabgabe zahlen. Pro Produktkategorie in einem Paket sind das drei Euro. Wenn also beispielsweise ein Paket mit drei Hosen und einem Paar Schuhe verschickt wird, dann sind sechs Euro fällig – drei Euro für die Hosen und drei Euro für die Schuhe.

Der binnenmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, Andreas Schwab, geht davon aus, dass diese Änderung für weniger kleine Pakete sorgt: „Das heißt, es werden wieder mehr Container in die EU geliefert, und die sind natürlich einfacher zu prüfen. Wenn da beispielsweise 20.000 Maschinen drin sind und sie stellen bei einer fest, dass sie unsicher ist, dann können sie den gesamten Container blockieren.“ Ein Problem sei, dass die Behörden bisher oft nur einzelne Päckchen stoppen konnten.

Die nationalen Zollbehörden sollen an die EU zurückmelden, wie es mit der neuen Zollabgabe und den entsprechenden Kontrollen läuft – und welchen Aufwand sie dadurch haben. Im November soll es dann eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Pakete aus Drittstaaten geben. Wie hoch die sein wird, ist noch nicht entschieden.

Pakete könnten länger brauchen

Sowohl die neue Zollabgabe als auch die Bearbeitungsgebühr sind von den Unternehmern zu zahlen, nicht von den Verbrauchern. Natürlich können die Unternehmen die Kosten aber auf die Käufer umlegen, zum Beispiel über den Produktpreis oder den Versand.

Verbraucher müssen sich außerdem darauf einstellen, dass sie wegen der neuen Kontrollen etwas länger auf ihre Pakete warten müssen. Gerade am Anfang werden die Zollbehörden etwas Zeit benötigen, um ihre Arbeit auf die neuen Regeln anzupassen.

Sicher ist, dass das System der kleinen Paketen für Anbieter wie Temu und Shein unattraktiver wird. Kerstin Ptak erwartet deshalb, dass die Unternehmen auf die Änderung reagieren werden: „Ich gehe davon aus, dass sich viele der Plattformen Lager in der EU aufbauen, um größere Mengen reinzubringen. Denn dann läuft es ja über eine reguläre Verzollung.“ Für kleinere Unternehmen außerhalb der EU, etwa Start-ups, dürfte das schwierig werden.

Neue digitale Plattform

In den nächsten Jahren kommen noch weitere Änderungen auf die Unternehmen zu. 2028 ist eine neue zentrale digitale Plattform geplant, die von allen 27 nationalen Zollbehörden in der EU genutzt werden soll. Auf der Plattform sollen die Zollbeamten ihre Daten eintragen und gleichzeitig einsehen können, was ihre Kollegen im Ausland entdeckt haben. Und dann soll die Drei-Euro-Pauschale auslaufen und das reguläre Zollsystem der EU gelten.

Die neue Plattform sei das Herzstück der europäischen Zollreform, sagt Anna Cavazzini: „Die Unternehmen, die sich an Regeln halten, können dann leichter importieren – mit weniger Bürokratie. Und die schwarzen Schafe können endlich leichter und gezielter entdeckt werden.“ Denn Unternehmen, die bei den Kontrollen positiv auffallen, sollen im System eine entsprechende Kennzeichnung erhalten. Sie können damit auf eine schnellere Lieferung ihrer Ware hoffen als Unternehmen, bei denen immer wieder Verstöße gegen die Zollregeln auffallen.

„Zoll der Zukunft“

Beaufsichtigt werden soll das Ganze von einer neuen EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille. Die EU habe bei Zollfragen lange hinterhergehinkt, aber jetzt steuere man auf den Zoll der Zukunft hin, sagt Zollrechtsexpertin Ptak: „Der Zoll der Zukunft kontrolliert nicht einfach nur Waren, sondern wird sich auf datenbasierte Lösungen stützen, damit man mit der Geschäftswelt der Zukunft anständig mithalten kann.“

Ziel der EU ist, mit der neuen Zollreform die europäischen Unternehmen vor unfairer Konkurrenz aus China zu schützen. Es gehe aber auch um die Sicherheit der Verbraucher.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass die Zollreform nicht verhindere, dass unsichere Produkte bei den Verbrauchern ankommen. Tatsächlich steht in der EU neben der Zollreform auch ein Update des Produktrechts an. Das Problem ist nur auch hier: Bisher sind die chinesischen Billiganbieter der Europäischen Union mindestens einen Schritt voraus.

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