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Schwache Planung von Schwarz-Rot: Normenkontrollrat zerpflückt Heizungsgesetz: unverständlich, praxisfern, teuer

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 14, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Schwache Planung von Schwarz-Rot Normenkontrollrat zerpflückt Heizungsgesetz: unverständlich, praxisfern, teuer

Bauministerin Verena Hubertz und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche haben den Gesetzentwurf am 13. Mai vorgestellt. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Ministerin Reiche spricht von einem Erfolg, der Normenkontrollrat schüttelt den Kopf: Der Entwurf für das neue Heizungsgesetz sei das „handwerklich schwächste“, was eine Regierung seit Jahren vorgelegt habe. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration gegenüber Staat und Politik bei.“

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) der schwarz-roten Koalition scharf kritisiert. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der NKR. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar. Goebel fordert den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.

Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Abschaffung der 65-Prozent-Klausel

Die Union hatte im Wahlkampf damit geworben, das angebliche Heizungsgesetz der früheren Ampel-Koalition wieder abzuschaffen. Gemeint ist die Kernregelung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes: Derzeit müssen neue Heizungen in der Regel zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit wurde der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen de facto unterbunden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger heißt, soll der Einbau wieder möglich sein.

Die Voraussetzung für neue Gas- und Ölheizungen soll ab 2029 sein, dass sie schrittweise klimaneutraler betrieben werden müssen. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der zunächst von 10 Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. 

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sagte bei der Vorstellung des Entwurfs, es gebe wieder Planungssicherheit und auch eine größere Flexibilität. Das bisherige Gesetz sei zu einseitig zugunsten von Wärmepumpen ausgerichtet gewesen, die vergleichsweise teuer sind. Es gebe in manchen Fällen gute Alternativen. Dennoch werde die Wärmepumpe wichtig bleiben und auskömmlich gefördert. „Die Preise für die Wärmepumpen werden fallen“, so Reiche mit Blick auf die erwartete steigende Nachfrage.

Die Förderung des Bundes beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen soll bis mindestens 2029 bleiben. Der Bundestag muss das neue Gesetz noch absegnen und beschließen.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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