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Startseite»Politik»Normenkontrollrat: Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz
Politik

Normenkontrollrat: Scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 14, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 14.05.2026 • 11:10 Uhr

Kaum verständlich, praxisfern und kostspielig – der Normenkontrollrat lässt kein gutes Haar am geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Rat fordert den Bundestag auf, nachzubessern. Das Gesetz soll dort noch vor der Sommerpause beraten werden.

Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kritisiert. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.

Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“

Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.

Überarbeitung des Gesetzes notwendig

Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der NKR. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar. Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.

Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen. Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Gesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird.

Weitere Kritik: Viele Fragen bleiben

Der Verband der Kommunalen Unternehmen erklärte: „Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen.“ Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisert: „Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.

Umwelt- und Klimaschützer sehen das Gebäudemodernisierungsgesetz höchst kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“

Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden

Die Bundesregierung will das Gesetz so schnell wie möglich verabschieden. Ziel sei eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch in Berlin. Zuvor hatte das Kabinett grünes Licht für den Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gegeben.

In der Kabinettsvorlage heißt es, es sei eine Eilbedürftigkeit nötig, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Das gilt als ambitioniert. Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause endet am 10. Juli. Die Bundesregierung hatte monatelang über Details des Gesetzentwurfs gerungen.

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