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Startseite»Politik»Spahn nun auch für Verzicht auf Diätenerhöhung
Politik

Spahn nun auch für Verzicht auf Diätenerhöhung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 18, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 18.05.2026 • 08:13 Uhr

Bundestagsabgeordnete sollen ab Juli mehr Geld bekommen. SPD, Grüne und Linke wollen die Erhöhung ausfallen lassen. Nun sprach sich auch Unionsfraktionschef Spahn dafür aus.

Unionsfraktionschef Jens Spahn hat sich für eine Aussetzung der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen – umgangssprachlich Diäten – ausgesprochen. Im Interview mit „The Pioneer“ sagte Spahn, er habe Verständnis dafür, dass viele Bürger, die gerade verzichten müssten, dies ebenso von den Abgeordneten erwarten würden.

Spahn verwies auf zusätzliche Belastungen für die Menschen im Land – etwa durch die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Er könne sich daher eine vorstellen, dass es im Zusammenhang mit dieser Reform auch eine Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr geben könnte. Im Anschluss könne man wieder zum alten Mechanismus zurückkehren. Anfang Mai hatte Spahn noch an der Erhöhung der Diäten festgehalten.

Klüssendorf: „Unbedingt aussetzen“

Forderungen nach einer Aussetzung der Diätenerhöhung gab es bereits von SPD, Grünen und Linken. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte Anfang Mai gesagt, seine Partei wolle die anstehende Erhöhung „unbedingt aussetzen“. Zur Begründung verwies er auf die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger. Auch die Grünen und die Linke sprachen sich dafür aus, die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Bundestag ausfallen zu lassen.

Die Gehälter der Abgeordneten im Bundestag sind seit 2014 an den Nominallohnindex gekoppelt und die Bezüge werden dementsprechend angepasst. Jeder neu gewählte Bundestag muss jedoch darüber abstimmen, ob er dieses Verfahren für die Legislaturperiode beibehalten will. Ansonsten bleibt die Entschädigung für die Legislatur auf dem selben Niveau.

Die Höhe der Gehälter orientiert sich dem Gesetz zufolge, das diese Zahlungen regelt, an den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Derzeit handelt es sich dabei um 11.833 Euro. Das Geld muss versteuert werden. Zusätzlich gibt es eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale für Kosten zur Ausübung des Mandats. Zum 1. Juli würde eine Erhöhung von 4,2 Prozent anstehen und die Bezüge damit auf 12.330 Euro steigen. Nullrunden gab es in der Parlamentsgeschichte häufiger.

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