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Startseite»Politik»Reform der Fluggastrechte: Mehr Rechte für Reisende – oder für Airlines?
Politik

Reform der Fluggastrechte: Mehr Rechte für Reisende – oder für Airlines?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 2, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 02.06.2026 • 10:25 Uhr

Ab wann sollen Passagiere bei Verspätungen eine Entschädigung erhalten? Damit befasst sich heute die EU – sie will die Fluggastrechte reformieren. Unklar ist noch, welche Seite davon profitieren wird.

Kathrin Schmid

Ab wie vielen Stunden Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung? Das EU-Parlament spricht sich für die bisherige Drei-Stunden-Regelung aus. Dabei liegen die Entschädigungen bisher bei 250 bis 600 Euro, je nach Entfernung des Flugziels.

Zur Debatte steht aber auch, ob die Regelung künftig erst bei vier Stunden greift – bei Langstrecken-Flügen sogar bei bis zu sechs Stunden. Diesen Plan verfolgt bisher die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, auch wegen Forderungen der Airlines nach mehr Flexibilität und Entlastung. Europäischen Verbraucherschützern zufolge könnten in diesem Fall rund 60 Prozent der heute anspruchsberechtigten Passagiere ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.

Mehr Spielraum für Verbraucher oder Fluggesellschaften?

Es geht also um die Frage, ob Verbraucherrechte in der EU gestärkt und gefestigt werden sollen – oder ob den Fluggesellschaften mehr Spielraum eingeräumt wird. Das zeigt sich dann auch an der Folgefrage: Wie sollen die Fluggesellschaften verpflichtet werden, den betroffenen Kundinnen und Kunden ein vorausgefülltes Formular zuzuschicken, damit diese leichter ihre Ansprüche geltend machen können?

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen würden. Innerhalb von drei Stunden ließen sich in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, so dass Flüge annulliert würden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen Anreiz, Flüge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzuführen.

Streitthema: Größe und Gewicht des Handgepäcks

Die Reform der EU-Fluggastrechte soll auch klare Regeln fürs Handgepäck bringen: Ohne zusätzliche Kosten soll ein persönlicher Gegenstand wie Handtasche oder Laptop sowie ein Handgepäckstück an Bord genommen werden können. Strittig war zuletzt, ob exakte Größe und Gewicht des kostenlosen Handgepäcks definiert werden sollen.

Weitere Forderungen des Parlaments: Kinder bis 14 Jahre sollen nach den Regeln garantiert kostenlos neben ihren Eltern sitzen. Gebühren etwa fürs Einchecken oder kleine Namenskorrekturen könnten wegfallen.

Nach Jahren der Verhandlung machen Vertreter von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten einen wohl letzten Versuch, die angestrebte Reform der Fluggastrechte aus 2004 unter Dach und Fach zu bringen.

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Dr. Heinrich Krämer
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