Justizministerin Hubig will das Sexualstrafrecht reformieren und die „Nur Ja heißt Ja“-Regel einführen. Sexuelle Handlungen gelten dann nur als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich im Sexualstrafrecht für eine Einführung der „Nur ja heißt Ja“-Regel ein. „Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu ‚Ja heißt Ja‘ im Strafrecht in Deutschland gehen“, sagte sie in Luxemburg. Sie wolle in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.
In Deutschland gilt bislang „Nein heißt Nein“
In EU-Staaten wie Schweden, Spanien und Frankreich gilt bereits das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“: Sexuelle Handlungen gelten nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind.
In Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen.
Hubig: „Die Zeit ist reif“
„Wir haben 2016 schon einen Paradigmenwechsel vollzogen zu ‚Nein heißt Nein'“, sagte Hubig. „Und ich bin der Meinung, dass die Zeit jetzt reif ist.“ Innerhalb der Bundesregierung gebe es schon Konsens darüber, das Ja- heißt-Ja-Prinzip im Sexualstrafrecht für Jugendliche einzuführen. „Und ich denke, wir sollten in der Konsequenz jetzt auch innerhalb der Koalition darüber diskutieren, ob wir nicht den gesamten Schritt gehen können.“ Es gehe um „mehr Schutz für Betroffene von Gewalt“ und „klare Regeln“.
Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. „Wir sind jetzt bei einer ‚Nein heißt Nein‘-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert“, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.
