Analyse
Die schwarz-rote Koalition sitzt an großen Reformvorhaben: Rente, Gesundheit, Steuern. Vieles soll vor der Sommerpause politisch geeint sein. Auch der Haushalt ist noch eine Baustelle. Ein Überblick.
Die schwarz-rote Koalition hat sich viel vorgenommen: Die Reformen des Gesundheits- und Pflegesystems und die Renten- und Steuerreform. Zudem klafft noch eine Lücke von knapp drei Milliarden Euro für den kommenden Haushalt 2027, die in diesen Wochen durch interne Verhandlungen geschlossen werden muss. Vieles ist zwischen den Koalitionspartnern noch nicht endgültig besprochen und geeint. Die für solche Verhandlungen zuständige Runde aus Unions- und SPD-Spitzen tagt dazu gerade regelmäßig.
Alle im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen hat die Koalition unter Finanzierungsvorbehalt gestellt – zum Beispiel für die BAföG- und Elterngelderhöhung. Damit muss Schwarz-Rot nun selbstgeschürte Erwartungen enttäuschen, da man zum Zeitpunkt des Koalitionsvertrages von besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausging. Nun werden die finanziellen Handlungsspielräume durch geringer ausfallendes Wirtschaftswachstum und niedrigere Steuerschätzung kleiner.
Am meisten drängt die Zeit bei den Politikfeldern Rente, Haushalt und Steuerreform. Hier peilt man auf schwarz-roter Spitzenebene eine politische Einigung vor der Sommerpause an.
Sozialversicherungen
Bei der Großbaustelle Sozialversicherungen ist das zentrale Ziel der Bundesregierung, die Beitragssätze für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zumindest stabil zu halten. In allen drei Bereichen klaffen erhebliche Finanzierungslücken für die Zukunft – das hat auch mit dem demografischen Wandel der Gesellschaft zu tun: Die sogenannten Baby-Boomer stehen als zahlenstärkste Jahrgänge nun bei der Alterssicherung, Gesundheit und Pflege zahlenschwächeren jüngeren Generationen gegenüber. Der Stand der Reformen ist jedoch unterschiedlich.
Gesundheits-Sparpaket
Am weitesten fortgeschritten ist der schwarz-rote Einigungsprozess bei der Reform der gesetzlichen Krankenkassen, sie hat bereits das Bundeskabinett Richtung Bundestag verlassen und soll dort nächste Woche erstmals verhandelt werden.
Der Gesetzgeber sah sich unter Handlungsdruck, weil den Krankenkassen für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten schlicht das Geld ausgeht. Denn die Ausgaben wachsen gegenüber den Einnahmen deutlich: Für das kommende Jahr rechnet eine Expertenkommission der Bundesregierung deswegen mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro. Für die Verhandlungen im Bundestag haben die schwarz-roten Bundestagsfraktionen Änderungsbedarf angemeldet.
Pflegereform
Auch in der Pflegeversicherung klafft bereits für das kommende Jahr eine große Finanzierungslücke. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat dazu in dieser Woche den Entwurf ihres Hauses vorgelegt – innerhalb des schwarz-roten Kabinetts ist er aber noch nicht geeint und wird sicher noch Änderungen erfahren. Von Länderseite, auch von den Koalitionspartnern SPD und CSU wie von Patientenschützern und für die Pflegeversicherung zuständigen Krankenkassen kam bereits scharfe Kritik.
Der Referentenentwurf versucht eine Mischung aus Leistungskürzungen und Einnahmenerhöhungen – etwa durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, so dass höhere Einkommen als bisher einbezogen werden können.
Der in der Großen Koalition aus Union und SPD erst 2017 eingeführte niedrigschwellige Pflegegrad 1 soll beispielsweise um Geldleistungen wie den Entlastungsbetrag beschnitten werden. Für große Unruhe dürfte der Vorschlag sorgen, dass für pflegende Angehörige nur noch 70 Prozent der Rentenbeiträge von den Pflegekassen übernommen werden. Das trifft mehrheitlich Frauen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Rentenreform
Bei der Rentenreform geht es nicht um das Stopfen einer aktuellen Finanzlücke, sondern um eine große Reform für das kommende Jahrzehnt. Während die Rentenversicherung derzeit noch im grünen Bereich ist, kommt sie perspektivisch durch den demographischen Wandel in ein Finanzproblem. Die schwarz-rote Koalition hat dazu einen Rentenkommission beauftragt. Diese will spätestens Ende Juni ihre Vorschläge vorlegen, darauf wird die Koalition dann ihre Reform aufbauen.
Die federführend dafür zuständige Arbeits- und Sozialministerien Bärbel Bas (SPD) hat jüngst die Hoffnung geäußert, die 13-köpfige Kommission aus Politikern und Experten möge eine einstimmiges Ergebnis vorlegen. Dies dürfte eher als dringlicher Appell verstanden werden – um weiteren Streit in der Koalition zu vermeiden. Denn zwischen Union und SPD gibt es unterschiedliche Denkschulen mit Blick auf die Rentenreform.
Steuerreform
Die Koalition hat sich gemeinsam im Koalitionsvertrag vorgenommen, zur Mitte der Legislatur kleinere und mittlere Einkommen spürbar steuerlich zu entlasten. Soll diese wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, braucht es eine Einigung vor der Sommerpause.
Die Gegenfinanzierung ist noch strittig. Während die SPD Spitzeneinkommen und hohe Erbschaften mehr belasten will, ist die Union dazu noch nicht eindeutig öffentlich sprechfähig. Beide Seiten signalisieren Kompromissbereitschaft. Derzeit laufen dazu regierungs- und fraktionsinterne Verhandlungen auf Hochtouren. Auch die Streichung von Steuervergünstigungen wie etwa die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Bundeshilfen und Subventionen werden dabei diskutiert.
Haushaltskonsolidierung
Für den Haushalt 2027 muss Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) im Gespräch mit den Ministerinnen und Ministern und Spitzen aller drei Koalitionsparteien noch eine Lücke von knapp drei Milliarden Euro schließen. Trotz Rekordinvestitionen in Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz einerseits – die zwei zweckgebundene, schuldenfinanzierte Sondervermögen ermöglichen – muss jedes Ministerium im jeweiligen Kernhaushalt ein Prozent sparen. Das führt zu schmerzhaften Diskussionen und Einschnitten etwa beim Wohngeld, wie Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bereits einräumte.
Betroffen sein können zum Beispiel auch die vom Koalitionsvertrag eigentlich geplanten Erhöhungen von BAföG und Elterngeld. Dabei hatten sich Klingbeil und die zuständige Ministerin Dorothee Bär (CSU) bereits geeinigt, dass die Mittel zur Finanzierung der BAföG-Reform zusätzlich bereitgestellt werden sollen.
Doch selbst wenn sich die zuständigen Ministerinnen und Minister darüber mit Klingbeil nach aktuell laufenden Einzelgesprächen finanziell bald einer Meinung sind: Nochmals diskutiert, womöglich geändert und dann erst rechtskräftig entschieden wird das schlussendlich im Bundestag im Herbst – das Parlament genießt gegenüber der Regierung die Budgethoheit.

