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Politik

DGB für verpflichtende Betriebsrente – mit Hilfe der Arbeitgeber

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 7, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.06.2026 • 02:58 Uhr

Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland verfügen laut DGB nicht über eine betriebliche Altersvorsorge. DGB-Chefin Fahimi will das ändern und dazu auch die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen.

Im Zuge der geplanten Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund als zusätzliche Altersversorgung eine verpflichtende Betriebsrente vor, in die auch die Arbeitgeber einzahlen sollten.

Der DGB sei für eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden.

Fahimi zufolge verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland nicht über eine betriebliche Altersvorsorge – in der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien. Die Gewerkschaften stünden „bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen“, sagte sie.

Bei Unternehmen, die nicht tarifgebunden seien, sei es „denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte die DGB-Vorsitzende dem RND.

Details will Fahimi Ende des Monats vorlegen

Konkrete Eckpunkte kündigte Fahimi für Ende des Monats an. Sie ließ noch offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar sei aber, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden müssten. Die betriebliche Altersvorsorge dürfe „nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen“.

Fahimi erwartet vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Wirtschaftslage Proteste. Sie könne sich vorstellen, „dass da der Aufschrei groß sein wird und die Kritik kommt, dass noch mehr Beiträge fällig werden“, sagte sie dem RND.

In den meisten Ländern Europas liege der verpflichtende Rentenbeitragssatz aber bei 20 Prozent oder mehr und damit deutlich über den deutschen Sätzen. Oft sei der Arbeitgeberanteil dabei sogar höher als das, was die Arbeitnehmer zahlten, sagte die DGB-Chefin. „Ganz irrsinnig kann dieser Ansatz also nicht sein.“

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