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Startseite»Politik»Kontroverse Debatte über Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag
Politik

Kontroverse Debatte über Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 11.06.2026 • 18:33 Uhr

Die erste Debatte im Bundestag über das Gebäudemodernisierungsgesetz war kontrovers. Ministerin Reiche sprach von „Freiheit beim Heizen“, die AfD vom „Heizungshammer durch die Hintertür“ – und die SPD gibt sich selbstkritisch.

Frank Aischmann, MDR

Nur sanft hat die Bundesregierung das künftige „Heizungsgesetz“ umgetauft: Offiziell soll es nicht mehr Gebäudeenergie- sondern Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Aber die Abkehr vom Vorgänger der früheren Ampelkoalition ist riesig.

Die zuständige Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach von einem „Neustart der Wärmewende“ und einem „Schlussstrich unter die Politik des Misstrauens“: Die Bundesregierung ersetze „Heizungszwänge durch Technologieoffenheit, Detailvorgaben durch Eigenverantwortung“. Sie gebe den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und wie sie ihr Haus modernisieren wollten, so die CDU-Politikerin.

Die Ampelkoalition hatte deutlich eingeschränkt, welche Neubauheizungen noch eingebaut werden dürfen. Diese mussten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Eine bewusst riesige Hürde für neue Öl- und Erdgasheizungen, die es ab 2045 gar nicht mehr geben sollte. Dieses Enddatum entfällt mit dem neuen Gesetz.

Linke will Klage prüfen

Und das führte zu heftiger Kritik. Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, bemängelte nicht nur die Abkehr vom Klimaschutz: „Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, während die Öltanker in der Straße von Hormus alle feststecken und wir wissen, dass das auch noch lange so bleiben wird, machen Sie ein Gesetz, wo Sie den Leuten sagen, ‚kauft wieder alte Gasheizung‘, als gäbe es diese Krise einfach nicht.“

Die Linken-Fraktion im Bundestag prüfe eine Klage gegen das neue Gesetz, kündigte Violetta Bock an. Sie ist Sprecherin für Klimagerechtigkeit in ihrer Fraktion – und sie zitierte heftige Kritik, die es an dem geplanten Gesetz gab: Der Normenkontrollrat habe es „eines der handwerklich schlechtesten Gesetze“ genannt, der Bundesrat „rückwärtsgewandt“, der DGB „kontraproduktiv und weitgehend konzeptlos“. Und der Städtebund habe von einem „Wirrwarr und finanzieller Überforderung für Bürger und Kommunen“, gesprochen, so Bock. Selbst die Chemieindustrie würde Marktknappheit und höhere Preise für Grüngase befürchten.

AfD: „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“

Neu in dem Gesetz ist die „Biotreppe“. Seltsamer Name – die Idee dahinter: Ab Januar 2029 darf kein rein fossiles Öl und Gas mehr verheizt werden. Ein Teil muss klimafreundlich sein, und dieser Teil steigt über die Jahre stufenweise, daher Treppe. Zunächst sind es mindestens zehn Prozent Biomethan oder Bioöl, ab 2030 dann 15 Prozent und ab 2040 müssen mindestens 60 Prozent beigemischt werden.

„Das ist Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“, schimpfte der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard und sprach von einer „Biotreppe ins Nichts“. Denn, so zitierte auch er Experten und Verbände: Der Verband der Elektroindustrie erkläre „klar und deutlich, dass Biogas nicht in ausreichenden Mengen verfügbar ist.“ Das Institut für Zukunftsenergie halte eine flächendeckende Versorgung von Millionen Gasheizungen „weder mengenmäßig für möglich noch für ökonomisch sinnvoll“, führte Bernhard weiter aus.

Selbstkritik der SPD

Die SPD lieferte in der Debatte Selbstkritik – hatte sie doch das „Heizungsgesetz“ der Ampel mit verhandelt, das nun deutlich verändert wird. Verena Hubertz, SPD-Abgeordnete und Bundesbauministerin: „Das alte ‚Heizungsgesetz‘, ich hab’s persönlich mit verhandelt. Es war ein Bauplan, und da müssen wir uns doch ehrlich machen, der in der Praxis nicht aufging. Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet.“

Beschlossen ist noch nichts. Nach der heutigen ersten Debatte des Regierungsentwurfs wird der Bundestag das Gesetz zunächst weiter beraten. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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