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Startseite»Nachrichten»Diese Maßnahmen gelten ab jetzt: Verschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft
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Diese Maßnahmen gelten ab jetzt: Verschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Diese Maßnahmen gelten ab jetztVerschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft

Außengrenzverfahren wird es in Deutschland an Flughäfen geben. (Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Asyl-Schnellverfahren an den Außengrenzen und ein neuer Solidaritätsmechanismus: Ab heute greifen die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Wie soll die Reform konkret funktionieren?

In der EU gelten seit Mitternacht deutlich rigidere Asylregeln. Sie sollen etwa schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Um die Reform war jahrelang gerungen worden. Die neuen Regeln sollen auch verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen – also etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte Sekundärmigration hat über Jahre immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern gesorgt. 

Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. 

Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle. 

Deutschland muss zunächst nichts zahlen 

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland für viele dieser Verfahren ohnehin die Zuständigkeit übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich. 

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben. 

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben – etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.

Die Umsetzung von Geas wird in Deutschland vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter überwacht. Eingriffe in die Freiheit von Schutzsuchenden müssten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben, erklärte eine Mitarbeiterin des DIMR. Die Asylhaft von Kindern verstoße aus Sicht des Instituts immer gegen das Kindeswohl. Das DIMR wies darauf hin, dass es Beschwerden von Betroffenen entgegennehmen werde, die in ihren Grundrechten verletzt wurden. 

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa

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