Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Seite an Seite mit Xi: Trump soll Staatsbesuchs-Foto mit KI manipuliert haben

    September 26, 2026

    Effekt nach 15 Minuten messbar: Wieso Patienten in der Notaufnahme VR-Brillen tragen sollten

    September 26, 2026

    Eben erst Beziehung bestätigt: Mike Singer und seine Nadja werden Eltern

    September 26, 2026

    Hollywoodstar schwärmt: Rob Lowe trauert den 80er Jahren hinterher

    September 25, 2026

    Bürgermeister boykottiert Event: Mailands Flughafen trägt jetzt den Namen von Silvio Berlusconi

    September 25, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Falsche ELSTER-Mail fordert sofortige Korrektur

    September 25, 2026

    LMU-Datenvorfall betrifft IBAN und Studiendaten

    September 25, 2026

    TikTok erfindet 550-Euro-Zuschuss

    September 25, 2026

    Campino-Video: Buhrufe wurden hinzugefügt

    September 25, 2026

    Hotelplan-Phishing führt zur Kreditkartenzahlung

    September 25, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Muss Spahn nun auch um seinen Platz im Haushaltsausschuss bangen?

    September 25, 2026

    SPD stoppt vorerst Pflegereform: „Das lassen wir nicht zu“

    September 25, 2026

    Rückruf bei VW, Audi und Seat: Das müssen Besitzer jetzt wissen

    September 25, 2026

    Diego Garcia – Streit um einen Militärstützpunkt

    September 25, 2026

    BASF wirft ein Auge auf Konkurrent Evonik

    September 25, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Diese Maßnahmen gelten ab jetzt: Verschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft
Nachrichten

Diese Maßnahmen gelten ab jetzt: Verschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Diese Maßnahmen gelten ab jetztVerschärfte Asylregeln in der EU sind in Kraft

Außengrenzverfahren wird es in Deutschland an Flughäfen geben. (Foto: picture alliance / Panama Pictures)

Asyl-Schnellverfahren an den Außengrenzen und ein neuer Solidaritätsmechanismus: Ab heute greifen die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). Wie soll die Reform konkret funktionieren?

In der EU gelten seit Mitternacht deutlich rigidere Asylregeln. Sie sollen etwa schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Um die Reform war jahrelang gerungen worden. Die neuen Regeln sollen auch verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen – also etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte Sekundärmigration hat über Jahre immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern gesorgt. 

Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote. 

Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.

Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Außengrenzen zu entlasten, gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle. 

Deutschland muss zunächst nichts zahlen 

Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland für viele dieser Verfahren ohnehin die Zuständigkeit übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich. 

Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Außengrenze eingerichtet haben. 

Als Land mitten in Europa hat Deutschland nur EU-Binnengrenzen. Wenn jemand per Flugzeug oder Schiff einreist und dann einen Asylantrag stellt, wird es die Außengrenzverfahren aber auch hierzulande geben – etwa in München und Frankfurt am Main, wo große internationale Flughäfen liegen. Dafür soll es insgesamt 374 Plätze in entsprechenden Unterkünften geben, die teils noch gebaut werden. Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird heute eine neue Außengrenzeinrichtung ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen in anderen Bundesländern sind in Planung.

Die Umsetzung von Geas wird in Deutschland vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) und der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter überwacht. Eingriffe in die Freiheit von Schutzsuchenden müssten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben, erklärte eine Mitarbeiterin des DIMR. Die Asylhaft von Kindern verstoße aus Sicht des Instituts immer gegen das Kindeswohl. Das DIMR wies darauf hin, dass es Beschwerden von Betroffenen entgegennehmen werde, die in ihren Grundrechten verletzt wurden. 

Quelle: ntv.de, ino/AFP/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Seite an Seite mit Xi: Trump soll Staatsbesuchs-Foto mit KI manipuliert haben

September 26, 2026

Effekt nach 15 Minuten messbar: Wieso Patienten in der Notaufnahme VR-Brillen tragen sollten

September 26, 2026

Eben erst Beziehung bestätigt: Mike Singer und seine Nadja werden Eltern

September 26, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20267 Aufrufe

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.