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Keine Kennzeichnung nötig: EU baut Hürden für Gentechnik in Lebensmitteln ab

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Keine Kennzeichnung nötigEU baut Hürden für Gentechnik in Lebensmitteln ab

Kritiker fordern, dass Verbraucher erkennen können müssen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert wurden. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

In der EU gelten strenge Regeln im Umgang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln – bislang. Das Europaparlament beschließt nun Ausnahmen bei der Kennzeichnung für Produkte, bei deren Herstellung bestimmte Verfahren zum Einsatz kommen.

Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Komplett ungeprüft kommen auch künftig gentechnisch veränderte Pflanzen nicht auf den Markt. Die Änderungen wurden bereits von den EU-Staaten bestätigt und sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 angewendet werden.

Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Außerhalb der EU kann man nach Angaben des Europäischen Parlaments zum Beispiel derart veränderte Mais-, Weizen- und Reissorten mit geringerem Wasserbedarf kaufen sowie Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.

Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Zudem werden wirtschaftliche Folgen für Landwirte befürchtet sowie dass viele gentechnisch veränderte Pflanzen in Umlauf kommen und die natürlichen Systeme überfordern.

Bei dem Vorhaben geht es um „neue genomische Techniken“ (NGT), mit denen das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert wird. Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlich gezüchteten Pflanze unterschieden werden. Künftig gibt es rechtlich zwei Kategorien für solche Gentechnik. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, bei denen weniger gravierende Eingriffe vorgenommen wurden (NGT1), sollen auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in den Supermarkt finden. Das gleiche gilt für Futtermittel. Für derart veränderte Pflanzen entfallen Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen auf dem Acker.

Verhaltenskodex für Patente

Wenn größere Eingriffe in das Erbgut vorgenommen wurden (NGT2), gelten weiterhin deutlich strengere Auflagen – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden. Auch insektengiftige Pflanzen, also Pflanzen, die Stoffe produzieren, die bestimmte Insekten schädigen oder töten, fallen in diese Kategorie und werden strenger behandelt.

Die Regeln gelten dann sowohl für Pflanzen aus der EU als auch für importierte Pflanzen. Saatgut muss weiter gekennzeichnet werden. Im Bio-Anbau sind nach den Regeln keine dieser gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt. Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Die Abgeordneten hatten ursprünglich ein Verbot von Patenten gefordert. In Verhandlungen mit Unterhändlern der EU-Staaten rückten ihre Vertreter schließlich davon ab.

Die EU-Kommission soll zusammen mit Interessengruppen einen EU-Verhaltenskodex für Patente ausarbeiten. Darin soll unter anderem festgehalten werden, wie Patente „unter fairen und angemessenen Bedingungen“ lizenziert werden und wie Streitfälle zwischen Züchtern und Landwirten gütlich beigelegt werden, wenn wenig patentiertes Material ohne Absicht auf Feldern vorkommt.

Die Europa-Abgeordnete Maria Noichl von der SPD kritisierte das Vorhaben vor der Abstimmung im Parlament. „Wer Kennzeichnung abbaut und Patente ausweitet, stärkt nicht Innovation, sondern die Marktmacht weniger großer Konzerne, schwächt mittelständische Unternehmen im Pflanzenzüchtungssektor und macht den Weg frei für die Privatisierung unserer genetischen Ressourcen.“ Die Europa-SPD lehne dies ab. „Wenn Unternehmen zukünftig natürliche Pflanzenmerkmale patentieren dürfen, legen wir die Axt an Millionen Jahre natürlicher Evolution und jahrhundertelange Züchtungsarbeit der Bäuerinnen und Bauern.“

Bundesregierung enthielt sich

Bundesumweltminister Carsten Schneider – ebenfalls von der SPD – hatte die Einigung auf EU-Ebene im Dezember als schweren Fehler bezeichnet. Bei der Abstimmung darüber im Rat enthielt sich Deutschland im April entsprechend. Dennoch gab es eine Mehrheit. Mit der heutigen Abstimmung ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen.

Der grüne Europa-Abgeordnete Martin Häusling kritisierte vorab einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im europäischen Gentechnikrecht. „Er schwächt das Vorsorgeprinzip, gefährdet Transparenz und Biodiversität und stärkt die Macht großer Saatgut- und Chemiekonzerne.“ Saatgut und genetische Ressourcen dürften nicht monopolisiert werden. Die eigentlichen Probleme der Landwirtschaft würden zudem so nicht gelöst.

Die für die Verhandlungen zuständige Europa-Abgeordnete Jessica Polfjärd, eine schwedische Konservative, hatte nach der Einigung von einem Durchbruch geschrieben. Die Änderungen würden Europas Landwirte wettbewerbsfähiger machen und europäische Forschung stärken, teilte sie mit. Sie seien entscheidend für die Stärkung der Ernährungssicherheit. Abgeordnete aus den europäischen Fraktionen der Grünen, Sozialdemokraten und der Linken hatten versucht, die Änderungen zu stoppen, aber scheiterten damit nun endgültig im Parlament.

Quelle: ntv.de, Ann-Kristin Wenzel, dpa

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