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Betrugsmaschen

Sind Kotz-Smiley, Armhoch-Emoji und Blitzzeichen strafbar?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Nicht das Emoji allein entscheidet

Emojis sind vor Gericht nicht automatisch harmlos, nur weil sie klein, bildhaft oder mehrdeutig sind. Sie können den Sinn einer Aussage mitprägen – etwa in einem beleidigenden Kommentar oder in einem Chat mit extremistischen Bezügen.

Gleichzeitig gibt es keine einfache Liste verbotener Emojis. Ein Zeichen wie 🙋‍♂️ kann im Alltag völlig unproblematisch sein. In Verbindung mit Hitler-Bildern, NS-Parolen oder einschlägigen Anspielungen kann dasselbe Emoji aber eine andere Bedeutung bekommen.

Beleidigende Emojis sind rechtlich greifbarer

Ein gut belegter Fall ist der Beschluss des OLG Hamm vom 10. Februar 2026, 5 ORs 94/25. Dort ging es um einen Facebook-Kommentar gegen eine Landtagsabgeordnete. Der Kommentar lautete „Geh putzen“ und wurde von einem sich übergebenden Smiley-Emoji 🤮 begleitet.

Das Landgericht hatte darin eine Beleidigung einer Person des politischen Lebens gesehen. Das OLG Hamm hob diese Entscheidung jedoch auf und sprach den Angeklagten frei.

Wichtig ist dabei: Das Emoji wurde nicht als bedeutungslos behandelt. Das Gericht bezog es in die Deutung ein. Es sah darin ein Zeichen dafür, dass der Angeklagte schnell und ohne weitere Worte seine Meinung kundtat und sich über den Beitrag geärgert hatte.

Der Fall zeigt also nicht: „Emojis sind egal.“ Er zeigt: Emojis können den Aussagegehalt eines Kommentars mitprägen. Strafbar wird eine Äußerung aber nicht allein dadurch, dass ein Emoji verwendet wurde.

Auch im Arbeitsrecht wurden Emoticons bereits in beleidigenden Facebook-Kommentaren berücksichtigt. Das zeigt etwa der Fall des LAG Baden-Württemberg vom 22. Juni 2016, 4 Sa 5/16, der auch in einer Zusammenfassung von Hensche erläutert wird. Auch dort ging es nicht darum, dass ein Bildzeichen automatisch strafbar wäre, sondern darum, welchen Aussagegehalt es im konkreten Zusammenhang bekommt.

Warum das Armhoch-Emoji schwierig ist

Beim Armhoch-Emoji 🙋‍♂️ liegt das Problem in der Mehrdeutigkeit. Es kann „ich melde mich“, „hallo“, „ich bin dabei“ oder Zustimmung bedeuten. Genau darauf könnte sich eine Person später auch berufen.

Das heißt aber nicht, dass das Zeichen immer harmlos bleibt. In einem Chat mit Hitler-Bild, NS-Bezügen, einschlägigen Parolen oder Daten kann ein erhobener Arm anders verstanden werden. Dann geht es nicht mehr um das Emoji allein, sondern um die gesamte Kommunikation.

Ein Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 19. September 2025, 20 B 138/25 zeigt diese Linie. Dort wurde ein Emoji mit erhobenem rechten Arm in einem WhatsApp-Kontext mit Hitler-Bild und weiteren Bezügen als offensichtliche Nachahmung des Hitlergrußes beziehungsweise „deutschen Grußes“ eingeordnet.

Entscheidend war aber gerade nicht das isolierte Symbol. Entscheidend waren der Chatverlauf, die Bilder, der Begleittext und der Gesamtzusammenhang.

Diese Vorsicht passt auch zu Entscheidungen über echte Gesten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 14. Januar 2021, 2 WD 7.20, dass bei angeblichen Hitlergruß-Gesten genau geprüft werden muss, ob der Bewegungsablauf und die Umstände die Deutung tragen. Ein erhobener Arm ist also nicht schon für sich genommen der entscheidende Beweis.

⚡⚡ und 🖤❤️🤍 sind keine Verbotsliste

Für Kombinationen wie ⚡⚡ oder 🖤❤️🤍 ist die veröffentlichte Rechtsprechung deutlich dünner als bei klassischen NS-Kennzeichen, Hitlergruß-Gesten oder eindeutigen Beleidigungen.

Deshalb wäre die Aussage „Diese Emojis sind verboten“ zu pauschal. Sauberer ist: Solche Zeichen sind nicht automatisch strafbar. Sie können aber in einem einschlägigen Kontext als rechtsextreme Codierung, als Indiz für verfassungsfeindliche Symbolkommunikation oder als Teil einer strafbaren Äußerung gewertet werden.

Rechtlich wichtig ist dabei § 86a StGB. Die Vorschrift betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Erfasst werden nicht nur originale Kennzeichen, sondern auch solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. Für Beleidigungen ist § 185 StGB maßgeblich; bei volksverhetzenden Inhalten kann § 130 StGB relevant werden.

Wie streng Gerichte bei NS-Symbolvarianten auf den Kontext schauen, zeigen auch Entscheidungen ohne Emoji-Bezug. Das OLG Hamm urteilte am 27. Juni 2023, 4 ORs 46/23, dass eine Bildmontage mit SS-Kennzeichen strafrechtlich relevant sein kann. Das BayObLG befasste sich 2026 mit einer Sigrune im Slogan „Long-Söder ist heilbar!“. Solche Fälle zeigen: Nicht jede behauptete Ironie oder Satire nimmt einem Zeichen automatisch seine rechtliche Bedeutung.

Genau diese Mehrdeutigkeit macht solche Codes für extremistische Kommunikation attraktiv. Nach außen wirken sie ausweichfähig: „War doch nur ein Emoji.“ Innerhalb bestimmter Szenen können sie aber als Signal verstanden werden.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt in ihrem Beitrag „Emoji-Codes entschlüsseln“, dass Emojis in rechtsextremen Online-Milieus als Codes genutzt werden können. Correctiv ordnet in einem Beitrag zu Emojis als mögliche Hitlergruß-Symbole ebenfalls ein, warum der Kontext entscheidend bleibt.

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Bewertung

Ja, es gibt gerichtliche Entscheidungen zur rechtlichen Bewertung von Emojis. Bei Beleidigungen ist das klarer belegt. Bei rechtsextremen oder hetzerischen Emoji-Codes entscheidet der Gesamtzusammenhang – nicht das Symbol allein.

FAQ zu strafbaren Emojis

Gibt es Urteile wegen beleidigender Emojis?

Ist ein kotzendes Emoji 🤮 automatisch eine Beleidigung?

Nein. Es kann eine Aussage abwertend verstärken, führt aber nicht automatisch zur Strafbarkeit. Entscheidend ist der gesamte Kommentar und sein Zusammenhang.

Ist ein Armhoch-Emoji 🙋‍♂️ strafbar?

Nicht automatisch. Es kann harmlos „ich melde mich“ bedeuten. In einem NS-Kontext kann es aber als Anspielung auf den Hitlergruß verstanden werden.

Sind Blitz-Emojis ⚡⚡ verboten?

Nicht pauschal. In bestimmten Kontexten können sie als rechtsextreme Anspielung gelesen werden. Für eine rechtliche Bewertung braucht es aber den Gesamtzusammenhang.

Ist 🖤❤️🤍 strafbar?

Nein, nicht allein als Farbkombination. Problematisch kann sie werden, wenn sie mit rechtsextremen Parolen, Symbolen oder eindeutigen Bezügen kombiniert wird.

Gibt es eine Liste verbotener Emojis?

Nein. Eine allgemeine Verbotsliste gibt es nicht. Gerichte prüfen nicht nur das Zeichen, sondern die konkrete Aussage im jeweiligen Zusammenhang.

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NRWE Justiz NRW

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Gesetze Bayern

12. Juni 2026

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Correctiv

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NRWE Justiz NRW

19. September 2025

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Gesetze Bayern

19. Februar 2025

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Gesetze Bayern

11. November 2024

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NRWE Justiz NRW

27. Juni 2023

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Bundesverwaltungsgericht

14. Januar 2021

MEDIA

Hensche Rechtsanwälte

22. Juni 2016

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Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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Dr. Heinrich Krämer
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