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Politik

Schwarz-rote Reformen: Das soll sich bei der Krankschreibung ändern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 2, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 02.07.2026 • 17:00 Uhr

CDU, CSU und SPD haben sich auf ein großes Reformpaket geeinigt. Ein Teil davon: schärfere Regeln bei der Krankschreibung. Was das für Arbeitnehmer bedeutet und warum der Schritt für Kritik sorgt.

Entlastungen für Unternehmen und Familien, zugleich verschärfte Regeln für Arbeitnehmer: Die Koalition hat in einer Nachtsitzung weitreichende Entscheidungen getroffen – auch beim Thema Arbeitsunfähigkeit.

Was soll sich bei der Attestpflicht ändern?

Die Koalition hat die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schon ab dem ersten Tag der Erkrankung beschlossen. Das bedeutet, dass man als Arbeitnehmer künftig bereits am ersten Tag einer Krankheit zum Arzt gehen muss. Bislang ist eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben.

Außerdem werde die unrichtige Ausstellung einer AU-Bescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft, heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition. Im Gesetzbuch ist derzeit geregelt, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Was wird aus der telefonischen Krankschreibung?

Eine telefonische Krankschreibung soll künftig nicht mehr möglich sein: Im vom Koalitionsausschuss beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ heißt es: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.“

Seit Ende 2023 können Patientinnen und Patienten auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen – unter der Bedingung, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Krankschreiben lassen kann man sich für bis zu fünf Kalendertage. Vorbild war eine Sonderregelung, die es in der Corona-Pandemie gegeben hatte, um Ansteckungen zu vermeiden.

Warum brauchen kranke Arbeitnehmer eine AU?

Arbeitnehmer in Deutschland erhalten ab dem ersten Tag einer Erkrankung volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für sechs Wochen. Sie müssen deshalb ab dem vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorlegen, die Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung und den späteren Bezug von Krankengeld ist.

Arbeitgeber dürfen zwar schon jetzt verlangen, dass eine Bescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. In der Praxis wird diese Möglichkeit aber wenig genutzt.

Warum soll es schärfere Gesetze geben?

„Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zur Begründung. Merz hatte bereits im vergangenen Jahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand beklagt und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung infrage gestellt.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war noch nicht von Abschaffung, sondern von Korrekturen die Rede: „Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen).“

Merz betonte heute, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können. Ausnahmen von den geplanten Änderungen sind also möglich.

Geben die Zahlen das her?

Kassen wie die AOK und die Betriebskrankenkassen hatten zuletzt von sinkenden Zahlen bei Krankheitstagen berichtet. Unter AOK-Versicherten waren es 2025 durchschnittlich 23,3 Tage und damit etwas weniger als im Vorjahr mit 23,9 Tagen. 2017 lag der Durchschnitt noch bei rund 19 Tagen. Allerdings betonen die Kassen, dass die hohen Zahlen vor allem durch Langzeitkrankmeldungen begründet sind.

Zudem sehen die Kassen einen statistischen Effekt: Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2022 würden viele Fälle erfasst, die zuvor nicht gemeldet worden waren, ermittelte das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung.

Wie reagieren Ärztevertreter auf die Pläne?

Es gibt deutliche Kritik an den geplanten Maßnahmen: Die Beschlüsse seien „absolut katastrophal“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Koalition mache sich mit diesen „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur unglaubwürdig, sie nehme auch die „komplette Überlastung unserer Praxen“ billigend in Kauf, sagte Blumenthal-Beier weiter.

Statistiken und Untersuchungen belegten „zweifelsfrei“, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe. Es handele sich um einen statistischen Effekt, weil durch die elektronische Erfassung mehr Krankschreibungen in der Statistik auftauchten.

Die Krankschreibungspflicht ab Tag eins werde dazu führen, dass Millionen zusätzliche Menschen in die Arztpraxen kommen müssten, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen – „ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt“, fügte Blumenthal-Beier hinzu. Er warnte: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen.“

Was sagen Arbeitgeber und Gewerkschaften?

Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, begrüßte die Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag. Damit reagiere die Koalition „zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand“.

Die IG Metall dagegen kritisierte, mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und der verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag sei den Arbeitgebern „eine unsoziale Wunschliste“ erfüllt worden. Sie werde mehr Menschen in die Unsicherheit entlassen und die Hausarztpraxen überfordern.

Ver:di-Chef Frank Werneke kritisierte: „Wenn sich Beschäftigte künftig vom ersten Tag an beispielsweise mit einem grippalen Infekt zum Arzt schleppen sollen, ist das Ausdruck einer grundsätzlichen Misstrauenskultur.“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien keine Drückeberger, „auch wenn Arbeitgeber und Teile der Regierung dies unterstellen.“

(Quelle: dpa, KNA)

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