Zehntausende Verbraucher deutschlandweit könnten von einem Urteil des OLG Hamm profitieren. Verbraucherschützer haben gegen den Energieanbieter ExtraEnergie geklagt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Interesse von Kundinnen und Kunden gegen den Energieversorger ExtraEnergie geklagt. Der hatte zum Beispiel unter Namen wie ExtraGas, PrioStrom oder HitEnergie Strom und Gas angeboten.
Aber in der Energiekrise im Sommer 2022 hatte das Unternehmen seine Preise für Bestandskundinnen und Bestandskunden trotz laufender Verträge angehoben – teils um mehr als 200 Prozent, so der vzbv. Manchen Verbrauchern sei dadurch bis heute ein fünfstelliger Schaden entstanden.
Die Anhebung sei rechtswidrig gewesen, meint der Verband und hat eine sogenannte Musterfeststellungsklage eingereicht. Und das bedeutet: Alle Betroffenen können sich an der Klage beteiligen. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass es bundesweit mehr als 100.000 Haushalte sind.
Beteiligung noch bis kommenden Montag möglich
Betroffene können sich einfach an der Klage beteiligen. Sie müssen sich dafür nur ins Klageregister eintragen. Das geht auf der Seite des Bundesamtes für Justiz – online und kostenlos.
Nötig sind nur einige Daten, zum Beispiel was der Grund für den Anspruch ist. Der Verbraucherzentralen Bundesverband hat dafür Textbausteine vorbereitet. Die finden Betroffene im sogenannten Klage-Check auf der Website des Bundesverbandes. Dort können sie auch testen, ob der Fall wirklich zur Klage passt und sie von einem Urteil profitieren könnten.
Wichtig ist: Sie müssen sich beeilen. Das Eintragen ist nämlich nur noch bis kommenden Montag möglich. Danach können Betroffene nicht mehr mitmachen.
Im Erfolgsfall können Betroffene Geld verlangen
Das Oberlandesgericht Hamm wird das Urteil Anfang Oktober verkünden. Wenn die Verbraucherschützer Recht bekommen, dann müssen die Betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren eigenen, konkreten Schaden bei Extraenergie einfordern. Das ist der Betrag, den sie durch die Preiserhöhung zu viel bezahlt haben.
Das geht nicht sofort, sondern erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Dabei können sie sich auf das berufen, was das OLG Hamm in dem Musterurteil schon festgestellt hat.
Die Verbraucherzentrale gibt dann in der Regel weitere Ratschläge, was Verbraucherinnen und Verbraucher genau machen müssen. Ihren Schaden können dann aber nur diejenigen Verbraucher einfordern, die sich vorher ins Klageregister eingetragen haben.

