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Startseite»Politik»Gesundheitsreform: Was sich mit dem Sparpaket für Versicherte ändert
Politik

Gesundheitsreform: Was sich mit dem Sparpaket für Versicherte ändert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 10.07.2026 • 21:02 Uhr

Grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Bundesregierung will die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Ein Überblick, mit welchen Einschnitten und Zuzahlungen Versicherte nun rechnen müssen.

Bundestag und Bundesrat haben ein Milliarden-Sparpaket verabschiedet, das die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen bewahren soll.

Mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ kommen nun auf gesetzlich Versicherte höhere Zuzahlungen und Einschnitte bei manchen Leistungen zu.

Warum gibt es die Reform?

Die Reform ist laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nötig, weil die jetzige Ausgabendynamik über kurz oder lang zu einem „Systemkollaps“ führe. Die Leistungsausgaben der Kassen waren im vergangenen Jahr auf gut 336 Milliarden Euro gestiegen. Im ersten Quartal 2026 nahmen sie mit plus acht Prozent noch rasanter zu als angenommen.

Warken hatte das Sparziel für 2027 vor diesem Hintergrund erst vor vier Wochen auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Da der vom Kabinett zuvor auf den Weg gebrachte Entwurf nur 16,3 Milliarden Euro abdeckte, mussten Lösungen für 2,5 Milliarden Euro her. Die Lücke werde mit dem geänderten Entwurf geschlossen, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sollen nun nur noch so stark steigen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission.

Was kommt auf gesetzlich Versicherte zu?

Konkret müssen sich Versicherte auf einige Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:

– Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollten.

– Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben.

– Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.

– Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.

– Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.

– Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.

– Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor OPs für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.

– Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber dies möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

Wo soll noch gespart werden?

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde zuletzt aber ein „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen.

Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt.

Was trägt der Bund selbst zum Sparpaket bei?

Auch in Koalitionsreihen Kritik ausgelöst hatte, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. An dieser Stelle gab es dann noch Änderungen: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen.

Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll gekürzt werden. 2027 fällt er auf 13,15 Milliarden und damit weniger als zunächst geplant (12,5 Milliarden Euro).

Wie geht es weiter?

Anders als Ende 2025 ist nun frühzeitigere Klarheit in Sicht, wenn es um die Finanzplanungen fürs Folgejahr geht. Ob der Puffer reicht, Beitragsanhebungen zu vermeiden, muss sich zeigen. Die Opposition meldete schon Zweifel an. Viele Kassen müssen weiter Rücklagen auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen.

Aktuell liegen die Zusatzbeiträge, die die Kassen jeweils für sich festlegen, im Schnitt bei 3,1 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Per Entschließung im Bundestag kündigten Union und SPD auch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung an, die es nicht mehr ins Gesetz schafften. Die Umsetzung plant die Koalition nach der Sommerpause.

Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa

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Dr. Heinrich Krämer
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